Finanzen der IHK Flensburg

Wirtschaftssatzung 2024

Wirtschaftssatzung 2024

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2023 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), in Verbindung mit § 110 LHO, des Finanzstatuts der IHK Flensburg in der Fassung vom 1. Oktober 2014 sowie § 1 Abs. 3 der Beitragsordnung der IHK Flensburg in der jeweils gültigen Fassung, folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2024 (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024) beschlossen:

I. Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 ist

1. in der Plan-GuV
mit der Summe der Erträge in Höhe von
10.957.000,00 Euro
mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von
13.095.500,00 Euro
mit dem Saldo der Rücklagen-/Nettopositionsveränderungen in Höhe von
709.000,00 Euro
und dem Ergebnisvortrag aus dem Jahr 2023
1.429.500,00 Euro
2. im Finanzplan
mit der Summe der Investitionseinzahlungen in Höhe von 0,00 Euro
mit der Summe der Investitionsauszahlungen in Höhe von 233.000,00 Euro
festgestellt worden.

II. Beitrag

1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind und eingetragene Vereine, wenn nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,00 Euro nicht übersteigt.
Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31.12.2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind im Haushaltsjahr der Betriebseröffnung und in dem darauffolgenden Jahr von Grundbeitrag und Umlage, im dritten und vierten Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag/hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 Euro nicht übersteigt.
2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von IHK-Zugehörigen,
2.1 die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, mit einem Gewerbeertrag/hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb
a) bis 15.340,00 € soweit nicht die Befreiung nach Ziff. II 1. eingreift 46,00 Euro
b) über 15.340,00 Euro bis 36.000,00 Euro 81,00 Euro
c) über 36.000,00 Euro bis 77.000,00 Euro 178,00 Euro
d) über 77.000,00 Euro bis 128.000,00 Euro 332,00 Euro
e) über 128.000,00 Euro 511,00 Euro
2.2 die im Handelsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, mit einem Verlust oder Gewerbeertrag / hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb
a) bis 77.000,00 Euro
178,00 Euro
b) über 77.000,00 Euro bis 128.000,00 Euro
332,00 Euro
c) über128.000,00 Euro
511,00 Euro
Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziff. II, 2.2. a) zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich in der Komplementärfunktion in einer ebenfalls der IHK Flensburg zugehörigen Personengesellschaft erschöpft (persönlich haftende Gesellschafter i.S.v. § 161 Abs. 1 HGB), kann der zu veranlagende Grundbeitrag auf Antrag um 50 Prozent ab dem Jahr der Antragsstellung ermäßigt werden, wenn der Gewerbeertrag/hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 24.500,00 Euro nicht übersteigt.
2.3 allen IHK-Mitgliedern, die zwischen 250 bis 500 Beschäftigte haben, und eines der der beiden folgenden Kriterien erfüllen:
mehr als 13.750.000,00 Euro Bilanzsumme,
mehr als 27.500.000,00 Euro Umsatz, auch wenn sie sonst nach Ziff. II, 2.1 2.2
zu veranlagen wären
2.045,00 Euro
2.4 allen IHK-Mitgliedern, die mehr als 500 Beschäftigten haben und eines der der beiden folgenden Kriterien erfüllen:
mehr als 13.750.000,00 Euro Bilanzsumme,
mehr als 27.500.000,00 Euro Umsatz, auch wenn sie sonst nach Ziff. II, 2.1 2.2
zu veranlagen wären
4.090,00 Euro
3. Als Umlagen sind 0,18 Prozent des Gewerbeertrages/hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb zu erheben. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal, um einen Freibetrag von 15.340,00 Euro für das Unternehmen zu kürzen.
4. Das Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist 2024.
5. Durch die Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen sowie Mehrerträgen und Minderaufwendungen kommt es im Jahr 2023 zu einem Jahresüberschuss. Bedingt dadurch ergibt sich ein Ergebnisvortrag, der zur Deckung der Aufwendungen des Jahres 2024 verwendet werden kann. Aus diesem Grund werden für das Beitragsjahr 2024 die unter Ziff. 2, 2.1 bis 2.4 genannten Grundbeiträge sowie der unter Ziff. 3 angeführte Umlagesatz jeweils um 10 Prozent gemindert.
6. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemessungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben. Dies gilt entsprechend für die Bemessungsgrundlagen Umsatz, Bilanzsumme und Zahl der Beschäftigten, soweit diese für die Veranlagung zum Grundbeitrag erheblich sind.
Soweit ein IHK-Zugehöriger, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, die Anfrage der IHK nach der Höhe des Gewerbeertrages/hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht beantwortet hat, wird eine Veranlagung nur in Höhe des Grundbeitrages (gem. Ziff. II. 2.1 a) als Vorauszahlung durchgeführt.
7. Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis zur Höhe von 3.000.000,00 Euro aufgenommen werden.

Wirtschaftsplan 2024

Gewinn- und Verlustrechnung 2024


Plan 2024

EURO
1. Erträge aus IHK Beiträgen
8.907.600,00
2. Erträge aus Gebühren
1.637.900,00
3. Erträge aus Entgelten
108.100,00
4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen
0,00
5. Andere aktivierte Eigenleistungen
0,00
6. Sonstige betriebliche Erträge
183.400,00
Betriebserträge
10.837.000,00
7. Materialaufwand
1.056.800,00
8. Personalaufwand
6.874.200,00
9. Abschreibungen
365.100,00
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
4.581.100,00
Betriebsaufwand
12.877.200,00
Betriebsergebnis
-2.040.200,00
11. Erträge aus Beteiligungen
0,00
12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
100.000,00
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
20.000,00
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
50.000,00
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
138.100,00
Finanzergebnis
-68.100,00
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-2.108.300,00
16. Außerordentliche Erträge
0,00
17. Außerordentliche Aufwendungen
0,00
Außerordentliches Ergebnis
0,00
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
4.300,00
19. Sonstige Steuern
25.900,00
Jahresergebnis
-2.138.500,00
20. Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr
1.429.500,00
21. Entnahmen aus Rücklagen
709.000,00
22. Einstellungen in Rücklagen
0,00
Ergebnis
0,00
In der Plan Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2024 werden der Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Finanzplan 2024



Plan 2024


EURO
1.
Jahresergebnis vor außerordentlichen Posten
-2.138.500,00
2a.
+/- Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens
365.100,00
2b.
- Erträge aus Auflösung von Sonderposten
0,00
3.
+/- Zunahme(+)/ Abnahme (-) der Rückstellungen, Bildung Passive RAP (+)/ Auflösung Aktive RAP (+), Auflösung Passive RAP (-)/ Bildung Aktive RAP (-)
-410.600,00
4.
+/- Sonstige zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge
0,00
5.
+/- Abgänge von Gegenständen des Anlagevermögens
0,00
6.-8.
entfallen im Plan
0,00
9.
Plan-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
-2.184.000,00
10.
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens
0,00
11a.
- Auszahlungen für Investitionen in Grundstück und Gebäude
0,00
11b.
- Auszahlungen für Investitionen in technische Anlagen
0,00
11c.
- Auszahlungen für Investitionen Betriebs- und Geschäftsausstattung
-113.500,00
12.
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens
0,00
13.
- Auszahlungen für Investitionen desimmateriellen Anlagevermögens
-119.500,00
14.
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens
0,00
15.
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
0,00
16.
Plan-Cashflow aus der Investitionstätigkeit
-233.000,00
17a.
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten
0,00
17b.
+ Einzahlungen aus Investitionszuschüssen
0,00
18.
- Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten
0,00
19.
Plan-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
0,00
20.
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes
-2.417.000,00
21.
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode
2.982.500,00
22.
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
565.500,00
Im Finanzplan werden die Auszahlungen für Einzelmaßnahmen oder pauschal veranschlagte Investitionen für Sach- und immaterielles Anlagevermögen sowie in das Finanzanlagevermögen für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Gerne senden wir Ihnen den detaillierten Wirtschaftsplan per E-Mail zu.