IHK Flensburg

Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Grundlagen der Rechnungslegung

Die IHK Flensburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Für das Rechnungswesen samt Jahresabschluss sind nach § 3 Abs. 7a IHKG die Grundsätze kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung in sinngemäßer Weise nach dem dritten Buch des Handelsgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Das Nähere wird durch die Satzung unter Beachtung der Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts geregelt.
Die IHK Flensburg führt ihre Rechnungslegung auf der Grundlage des durch die Vollversammlung am 1. Oktober 2013 beschlossenen Finanzstatuts in der Fassung vom 1. Oktober 2014 und die durch Präsidenten und Hauptgeschäftsführer als Verwaltungsanweisung erlassenen Ausführungsrichtlinien durch.
Die Regelungen und Ausführungen des Finanzstatuts folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 238 bis 257, 284 bis 286 und 289 HGB sowie Artikel 28, 66 und 67 EGHGB) unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung und Organisation der IHK und ihrer Einbindung in das öffentliche Haushaltsrecht. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in Anlage III zum Finanzstatut vorgeschriebenen Gliederungsschema.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Aktiva

A. Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände bestehen aus gewerblichen Schutzrechten für die Marke Vision Schleswig-Holstein in Höhe von 475,00 €, Softwarelizenzen in Höhe von 49.171,00 € und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 16.520,00 €. In 2023 wurden Lizenzen für eine Prüferneuberufungssoftware erworben. Bei dem selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand handelt es sich um einen IHK-Historienfilm, der im Rahmen der Vorbereitungen für das 150-jährige Jubiläum produziert wurde.
Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung linearer Abschreibungen. Die Nutzungsdauer liegt zwischen 3 und 5 Jahren. Für Vermögensgegenstände zwischen 250,00 € (netto) und 800,00 € (netto) erfolgt in der Regel eine Sofortabschreibung gemäß geltender GWG Regelung. Vermögensgegenstände von geringstem Wert werden grundsätzlich als Aufwand erfasst.
in Euro Wert 31.12.2023 Wert 31.12.2022
Gewerbliche Schutzrechte 475,00 750,00
Softwarelizenzen 49.171,00 92.570,00
Selbst geschaffene immat. VG 16.520,00 19.618,00
Bilanzansatz 66.166,00 112.938,00
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Die Grundstücke der IHK Flensburg wurden im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007 von einem Sachverständigen begutachtet. Die Bewertung der Grundstücke erfolgte auf der Grundlage der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Flensburg ermittelten Bodenrichtwerte (Stand 1. Januar 2005). Bei der Bewertung der Gebäude wurde der im Gutachten ermittelte mittlere Gebäudesachwert zugrunde gelegt. Die Gebäude und Außenanlagen werden linear über die im Gutachten festgelegte Restnutzungsdauer von 65 bzw. 25 Jahren abgeschrieben.
Für die Grundstücke und Gebäude ergeben sich folgende Wertansätze:
in Euro Wert 31.12.2023 Wert 31.12.2022
Heinrichstraße 28-34 Grundstück 439.295,00 439.295,00
Gebäude 4.997.600,00 5.103.369,00
Außenanlagen 49.300,00 56.100,00
Bilanzansatz 5.486.195,00 5.598.764,00
Die technischen Anlagen werden linear über 10 Jahre und 20 Jahre abgeschrieben. Im Jahr 2023 erfolgten Investitionen in die Zugangstechnik und Alarmanlage sowie in eine neue Schrankenanlage.
in Euro Wert 31.12.2023 Wert 31.12.2022
Schrankenanlage Parkplatz 90.829,00 3.913,00
Branderkennungsanlage 5.315,00 7.515,00
Schließanlage 14.661,00 18.486,00
E-Ladeinfrastruktur 18.201,00 21.689,00
Steuerungstechnik Gebäude 0,00 4.058,00
Photovoltaikanlage 24.813,00 26.458,00
USV Anlage 11.679,00 13.124,00
Einbruchmeldeanlage 26.596,00 0,00
Bilanzansatz 192.094,00 95.243,00
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens erfolgt mit den Anschaffungskosten. Die Abschreibungen werden linear berücksichtigt. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes wird aus den amtlichen steuerlichen AfA-Tabellen abgeleitet; sie entspricht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in der IHK und liegt zwischen 3 und 13 Jahren. Für Vermögensgegenstände zwischen 250,00 € (netto) und 800,00 € (netto) erfolgt in der Regel eine Sofortabschreibung gemäß geltender GWG Regelung. Vermögensgegenstände von geringstem Wert werden grundsätzlich als Aufwand erfasst.
Wie geplant erfolgte in 2023 im Bereich der Datenverarbeitungsanlagen der Ersatz von Servern und Storage. In mehreren Veranstaltungsräumen wurden Tische und Stühle ersetzt.
in Euro Wert 31.12.2023 Wert 31.12.2022
Fuhrpark 3.353,00 147,00
EDV Anlagen 254.535,00 88.136,00
Kopierer 2.012,00 4.520,00
Foto-, Film- und Audiogeräte 30.311,00 27.758,00
Netzwerktechnik 4.364,00 9.616,00
Büromöbel 173.630,00 158.091,00
Sonstige Geschäftsausstattung 8.525,00 16.621,00
GWG Büromöbel /-einrichtung 232,00 0,00
GWG Sonstige Geschäftsausstattung 517,00 250,00
Bilanzansatz 477.479,00 305.139,00
Anteile an Unternehmen werden – auch wenn sie weniger als ein Fünftel Anteil des jeweiligen Stammkapitals ausmachen – unter den Beteiligungen ausgewiesen.
Die Beteiligungen sind in Höhe des anteiligen Stammkapitals angesetzt.
in Euro Anteil am Stammkapital
1. GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH, Neumünster 5.900,00 1,96 %
2. Messe Husum & Congress GmbH & Co. KG, Husum (bis 2013 Husumer Wirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG) 15.000,00 6,31 %
3. IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH, Dortmund 4.390,00 0,44 %
4. Institut für Tourismus - und Bäderforschung in Nordeuropa (N. I. T), Kiel 8.200,00 13,08 %
5. WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH, Kiel 32.000,00 8,00 %
6. Gesellschaft zur Förderung von Industrie, Handel und Gewerbe mbH in Schleswig-Holstein, Kiel 8.700,00 33,33 %
7. MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH, Kiel 50.000,00 3,47 %
8. ZPA Nord-West Zentralstelle für Prüfungsaufgaben GbR, Köln 3.145,31 1,83 %
9. Selbsthilfe-Bauverein eG Flensburg, Flensburg 160,00 0,00 %
10. BürgerBreitbandNetz GmbH & Co. KG, Husum 1.000,00 0,01 %
11. TransMarTech Schleswig-Holstein GmbH, Kiel 7.000,00 7,00 %
12. IHK DIGITAL GmbH, Berlin 14.988,98 0,71 %
Bilanzansatz 150.484,29
Oberstes Ziel ist die Erhaltung des IHK-Vermögens. Gleichzeitig sollen regelmäßige Erträge erwirtschaftet werden. Die Umsetzung dieser Anforderung erfordert die Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses von Rendite und Risiko.
in Euro Summe
1. Festgelder und Sparguthaben, Fälligkeiten bis 2027, Zinssätze 3,1 % bis 3,85 % 2.500.000,00
2. Deka StrategieInvest CF (Aktienfonds) 1.102.786,95
3. Deka Tresor (Rentenfonds) 1.168.631,99
4. Deka Immobilien Strategie (Fonds) 1.008.008,21
5. UniCredit Bank AG, Depot (Aktives Vermögensmanagement) 2.817.464,78
6. DZ PRIVATBANK S.A., Depot (Aktives Vermögensmanagement) 2.980.178,48
Bilanzansatz 11.577.070,41
Der Ausweis der Wertpapiere und des Fondsvermögens erfolgt maximal zu Anschaffungskosten. Bei dauerhafter Wertminderung erfolgen eine Abschreibung und der Ausweis des niedrigeren Teilwertes. Gemäß § 13 der Richtlinien zum Finanzstatut können Festgeld- und Sparguthaben, die unabhängig von ihrer Anlagefrist der langfristigen Deckung dienen, im Anlagevermögen ausgewiesen werden. Die Guthaben sind mit ihren Nominalwerten angesetzt.

B. Umlaufvermögen

Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit der bilanzierten Vorräte zeigt sich, dass Bilanzierungsaufwand und der Einfluss der Vorräte auf das Jahresergebnis und dem verbundenen Informationsgehalt nicht im Verhältnis stehen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nominalwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen aus Beiträgen, Gebühren, Entgelten sowie sonstigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf insgesamt 788.349,09 € (Vj. 1.058.721,34 €). Die Forderungen aus IHK-Beiträgen wurden zum Nominalwert, abzüglich Einzelwertberichtungen in pauschalierter Form, nach dem untenstehenden Schema gemäß den Empfehlungen des IHK/DIHK-Arbeitskreises kaufmännisches Rechnungswesen und Controlling angesetzt (Gemäß Anlage 8 zum Bilanzierungs- und Kontierungsleitfaden des IHK/DIHK Arbeitskreises Kontierung).
Geschäftsjahr HR KGT
Aktuell 0 % 10 %
Vorjahr 70 % 90 %
Übrige Vorjahre 100 % 100 %
Auf die Forderungen aus Beiträgen wurden Einzelwertberichtigungen in pauschalierter Form in Höhe von 60.811,55 € (Vj. 68.191,66 €) vorgenommen.
Die Forderungen aus Gebühren und Entgelten wurden in Höhe der offenen Posten zum 31. Dezember 2023 abzüglich Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Wertberichtigung erfolgte dabei pauschal mit 1 % der Gesamtforderungen zum 31. Dezember 2023 und orientiert sich damit an der Höhe der Niederschlagungen/Ausbuchungen in Vorjahren. Auf die Forderungen aus Gebühren und Entgelten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 4.431,90 € (Vj. 5.441,31 €) vorgenommen.
Sie werden grundsätzlich zum Nominalwert ausgewiesen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen aus der Zuweisung Dritter (bewilligte öffentliche Mittel) mit 86.378,49 € (Vj 72.390,02 €) erfasst. Es handelt sich dabei um Mittel für das Projekt „Regionale Partnerschaft Schule-Betrieb“ für die aktuelle Förderperiode 2023 - 2025. Auf der Passivseite wurden im Bereich der Verbindlichkeiten für bewilligte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen entsprechende Gegenpositionen eingerichtet.
Darüber hinaus werden Forderungen an Sozialversicherungsträger 260,00 € (Vj. 0,00 €), Dauervorschüsse 400,00 € (Vj. 413,00 €), Sonstige Forderungen an Bedienstete 1.196,45 € (Vj. 1.135,63 €) und Forderungen für Zinsabgrenzungen mit 26.245,70 € (Vj. 1.296,67 €) ausgewiesen. Außerdem betreffen 37.141,23 € (Vj. 20.336,70 €) Forderungen aus debitorischen Kreditoren.
Die Kassenbestände und Bankguthaben sind mit ihren Nominalwerten zum 31. Dezember 2023 bilanziert. Auf Bankguthaben entfallen 1.609.330,84 € (Vj. 4.107.931,44 €), auf Kassenbestände 1.511,42 € (Vj. 857,75 €) und auf Guthaben aus Parkautomaten 522,00 € (Vj. 341,80 €).
Die IHK Flensburg unterhält Geschäfts-, Festgeld- und Sparkonten sowie Depots bei folgenden Banken und Sparkassen:
Bezeichnung Niederlassung
Nord-Ostsee Sparkasse AöR Flensburg
Commerzbank AG Flensburg
UniCredit Bank AG Flensburg
VR Bank Flensburg-Schleswig eG Schleswig
DZ PRIVATBANK S.A. Hamburg
Deka Bank AöR Frankfurt
Deutsche Bank AG Hamburg

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten belaufen sich auf 458.298,55 € (Vj. 258.115,47 €). Sie betreffen im Wesentlichen abgegrenzte Aufwendungen für neu entwickelte Anwendungssoftware für die IHK-Organisation durch die IHK DIGITAL GmbH, Berlin, bereits für Januar 2024 gezahlte Versorgungen und Aufwendungen für Lizenzen.

Passiva

A. Eigenkapital

Übersicht Eigenkapital:
in Euro Wert 31.12.2023 Wert 31.12.2022
Nettoposition 887.000,00 887.000,00
Ausgleichsrücklage 1.921.700,00 1.754.700,00
Andere Rücklagen 1.832.348,48 2.870.736,48
davon:
Investitions- und Instandhaltungsrücklage 159.400,00 512.900,00
Rücklage IHK-Projekte 311.127,48 582.427,48
Zinsausgleichsrücklage
Digitalisierungsrücklage
206.416,00
1.155.405,00
553.504,00
1.221.905,00
Ergebnis 1.852.868,02 1.280.305,77
Bilanzansatz 6.493.916,50 6.792.742,25
Entwicklung Rücklagen:
Verpflichtung
in Euro
Bestand 31.12.2022 Entnahmen Einstellungen Bestand 31.12.2023
Ausgleichsrücklage 1.754.700,00 0,00 167.000,00 1.921.700,00
Investitions- und Instandhaltungsrücklage 512.900,00 353.500,00 0,00 159.400,00
Rücklage IHK-Projekte 582.427,48 271.300,00 0,00 311.127,48
Zinsausgleichsrücklage 553.504,00 347.088,00 0,00 206.416,00
Digitalisierungsrücklage 1.221.905,00 66.500,00 0,00 1.155.405,00
Summe 4.625.436,48 1.038.388,00 167.000,00 3.754.048,48
Entwicklung Eigenkapital:
in Euro 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023
Nettoposition 2.000.000,00 2.000.000,00 2.000.000,00 2.000.000,00 887.000,00 887.000,00 887.000,00
Ausgleichsrücklage 1.750.000,00 1.750.000,00 1.317.200,00 1.140.600,00 1.754.700,00 1.754.700,00 1.921.700,00
Investitions- und Instandhaltungsrücklage 698.700,00 646.500,00 605.200,00 567.400,00 541.900,00 512.900,00 159.400,00
Rücklage IHK-Projekte 1.193.651,27 984.427,48 849.427,48 718.227,48 813.227,48 582.427,48 311.127,48
Zinsausgleichsrücklage 1.869.597,00 1.550.183,00 1.369.048,00 1.244.758,00 811.965,00 553.504,00 206.416,00
Digitalisierungsrücklage 350.000,00 1.100.000,00 1.463.500,00 1.273.200,00 1.333.805,00 1.221.905,00 1.155.405,00
Rücklagen
Gesamt
5.861.948,27 6.031.110,48 5.604.375,48 4.944.185,48 5.255.597,48 4.625.436,48 3.754.048,48
Ergebnis 282.976,94 173.069,64 290.996,44 706.432,31 199.795,75 1.280.305,77 1.852.868,02
Eigenkapital
Gesamt
8.144.925,21 8.204.180,12 7.895.371,92 7.650.617,79 6.342.393,23 6.792.742,25 6.493.916,50
Eigenkapitalquote 34,70 % 34,62 % 33,72 % 33,33 % 28,34 % 30,05 % 30,98 %
Die Nettoposition gem. § 15a Finanzstatut ist eine rechnerische Größe, die in Wirtschaftsunternehmen dem Stammkapital entspricht. Sie hat sich ursprünglich bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz der IHK als Saldo aus Aktiva und Passiva ergeben. Sie bildet eine Gegenposition auf der Passivseite der Bilanz zum langfristig gebundenen betriebsnotwendigen Vermögen der IHK auf der Aktivseite. Beim langfristig gebundenen Vermögen handelt es sich insbesondere um den Gebäudebestand, der in der Bilanz 2023 einen Wert in Höhe von 5.486.195,00 € ausweist. Die Nettoposition beträgt 887.000,00 €.
Das Finanzstatut verpflichtet nach § 15a Abs. 2 zur Bildung einer Ausgleichsrücklage unter Beachtung des haushaltsrechtlichen Gebots der Schätzgenauigkeit, die bis zu 50 % bezogen auf die für das jeweilige Geschäftsjahr geplanten Aufwendungen betragen kann. Die Ausgleichrücklage dient der dauerhaften Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der IHK bei ergebniswirksamen Schwankungen der geplanten Erträge und/oder Aufwendungen. Diese entstehen strukturbedingt in erster Linie aus Beitragserträgen und im Weiteren in den übrigen Ertragsbereichen der IHK. Sie sichert somit Ertragsrisiken aus Konjunkturschwankungen, Wegfall von großen Beitragszahlern und Rückgängen bei Fallzahlen im Gebührenbereich ab. Basis für die Dimensionierung bildet dabei eine Risikoanalyse und –bewertung. Zunächst werden alle Risiken ermittelt. In die Risikoermittlung werden ausschließlich Sachverhalte aufgenommen, die nicht bereits durch Wirtschaftsplan, Versicherungen, Rücklagen sowie Rückstellungen abgedeckt sind. Die Schadenshöhe wird mittels Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadensbändern bestimmt. Die Ermittlung der Dotierungshöhe der Ausgleichsrücklage erfolgt durch ein Simulationsverfahren mit einer von Wirtschaftsprüfern geprüften Softwarelösung.
Minimum Wahrscheinlich Maximum Wahrscheinlichkeit
A Umlagen und Beiträge 457.060 € 1.228.985 € 2.457.970 €
A.1 Konjunktur 266.283 € 798.850 € 1.597.701 € hoch > 50 % - 75 %
A.2 Ausfall großer Beitragszahler 93.614 € 187.228 € 374.456 € hoch > 50 % - 75 %
A.3 Endgültige Beitragsbescheide 97.163 € 242.906 € 485.813 € hoch > 50 % - 75 %
B Gebühren 81.390 € 122.085 € 162.780 €
B.1 Planung Gebühren 81.390 € 122.085 € 162.780 € mittel > 25 % - 50 %
C Entgelte 0 € 0 € 0 €
D Erträge aus Vermietung und Verpachtung 0 € 0 € 0 €
E Steuern 0 € 0 € 0 €
E.1 Mögliche Risiken im Bereich Steuern 0 € 0 € 0 €
F Altersversorgung 0 € 0 € 0 €
G Anlagen – Rendite 0 € 0 € 0 €
G.1 Renditerisiko 0 € 0 € 0 €
G.2 Sonstige Haftungsrisiken IHK SH (BGB-Gesellschaft) 0 € 0 € 0 €
H Beteiligung und Mitgliedschaften 0 € 0 € 0 €
I IT 150.000 € 200.000 € 250.000 €
I.1 Technische Störungen 150.000 € 200.000 € 250.000€ mittel > 25 % - 50 %
I.2 Datenschutz und Restrisiken 0 € 0 € 0 €
K Haftungs- und Rechtsfragen 0 € 0 € 0 €
K.1 Zuwendungen – Rückforderungen 0 € 0 € 0 €
Schadenssumme (Addition Summen) 688.450 € 1.551.070 € 2.870.750 €
Konfidenzintervalle 90 % 95 % 99 % 99,99 %
Schadenssumme 1.779.071 € 1.921.694 € 2.151.204 € 2.469.124 €
Im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2024 ist die Vollversammlung in der Sitzung am 7. Dezember 2023 über das voraussichtliche Risikoausmaß informiert worden. Die berechnete Risikoprognose für 2023 beträgt 1.921.694,00. Die Ausgleichsrücklage beträgt 1.921.700,00 € und entspricht zum 31. Dezember 2023 mit 15,50 % (Vj. 14,36 %) der im Wirtschaftsplan 2023 geplanten Aufwendungen (12.400.200,00 €). Damit deckt die Ausgleichsrücklage die maximalen Risiken mit 100,00 % ab.
Die sonstigen Rücklagen sind hinsichtlich des Zwecks sowie der Bewertung und Verwendung nach den Bestimmungen des § 15a Abs. 2 FS konkretisiert.
Das IHK-Gebäude besteht aus 3 Bauabschnitten aus den Jahren 1911, 1987 und 2005. Insbesondere das Ursprungsgebäude bedarf laufender Sanierungsmaßnahmen, die sich auf eine mangelnde Gründung des Gebäudes beziehen. In regelmäßigen Abständen sind deshalb Sanierungen des Kellers (Setzrisse, Feuchtigkeit), der Dacheindeckung aus Biberschwänzen (Befestigung, Feuchtigkeit) und der Büroräume (Bodenausgleich, Anpassungen Türen) durchzuführen. Darüber hinaus müssen aufgrund des technischen Fortschritts und gesetzlicher Anforderung Teile der Gebäudetechnik (Haussteuerung, Beschallung, Brandschutz) ausgetauscht werden. Bisher finanzierte die IHK Flensburg die oben genannten Maßnahmen u.a. durch Entnahmen aus der Investitions- und Instandhaltungsrücklage. Die Rücklage sichert Risiken aus der Gebäudeinfrastruktur ab.
In der IHK Flensburg stehen für das Jahr 2024 drei größere Einzelprojekte mit einer Summe i. H. v. 159.400,00 € an, die aus der Investitions- und Instandhaltungsrücklage finanziert werden sollen. Die restliche Rücklage i. H. v. 353.500,00 € wurde zum 31. Dezember 2023 aufgelöst, da Zeitpunkt und Summen zukünftiger Maßnahmen nur mit einem erheblichen Aufwand durch Gutachten und Angebote zu ermitteln wären.
Zur Sicherstellung der zukünftigen Finanzierung der Zukunftsprojekte, z.B. Projekteigenanteile oder nicht geförderte Projektzeiträume, wurde im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2013 eine Rücklage gebildet. Die Rücklage wurde für 2023 auf Basis einer 2-Jahres-Prognoserechnung über die zu erwartenden Eigenanteile der IHK Flensburg aktualisiert. Nach Rücklagenentnahme zur Deckung der Projektaufwendungen 2023 i. H. v. 271.300,00 € beträgt die Rücklage zum 31. Dezember 2023 noch 311.127,48 €.
Name 2023 2024 2025 Anmerkungen
Passgenaue Besetzung
Aufwendungen 118.100,00 € 122.000,00 € - € Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften. Die IHK Flensburg plant zunächst eine Weiterführung des Projektes ohne Förderung bis Ende 2024.
Erträge aus Erstattungen - € - € - €
Rücklagenentnahme 118.100,00 € 122.000,00 € - €
Willkommenslotsen
Aufwendungen 65.700,00 € 68.100,00 € - € Beratung von Unternehmen bei allen praktischen Fragen hinsichtlich der betrieblichen Integration von Flüchtlingen durch Hospitation, Praktika, Einstiegsqualifizierung, Ausbildung oder Arbeit. Die IHK Flensburg plant zunächst eine Weiterführung des Projektes ohne Förderung bis Ende 2024.
Erträge aus Erstattungen - € - € - €
Rücklagenentnahme 65.700,00 € 68.100,00 € - €
Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung
Aufwendungen 48.100,00 € 51.800,00 € - € Landespartnerschaft; Beratungsaktivitäten im Bereich Fachkräfte gewinnen, halten und binden. Die IHK Flensburg plant zunächst eine Weiterführung des Projektes ohne Förderung bis Ende 2024.
Erträge aus Erstattungen - € - € - €
Rücklagenentnahme 48.100,00 € 51.800,00 € - €
Regionale Partnerschaft Schule-Betrieb (bzw. Ersatzprojekt)
Aufwendungen 66.500,00 € 68.200,00 € 70.200,00 € Landespartnerschaft Schule-Wirtschaft - Das Projekt wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Gefördert werden ca. 50 % der Gesamtaufwendungen. Die aktuelle Förderperiode endet zum 31.12.2025.
Erträge aus Erstattungen 33.200,00 € 34.100,00 € 35.100,00 €
Rücklagenentnahme 33.300,00 € 34.100,00 € 35.100,00 €
Summe 265.200,00 € 276.000,00 € 35.100,00 €
Summe kumuliert 265.200,00 € 276.000,00 € 311.100,00 €
Aufgrund der geänderten handelsrechtlichen Vorschriften zur Berechnung von Pensionsrückstellungen wurde der Referenzzeitraum für die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes von Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB auf 10 Jahre verlängert. Die IHK Flensburg hat den Unterschiedsbetrag einer Zinsausgleichrücklage zugeführt. In 2023 beträgt der Unterschiedsbetrag 87.632,00 €. Die Rücklage wird per Saldo um 347.088,00 € reduziert.
Die Entwicklung des Erfüllungsbetrages (Jahre 2024 bis 2028) für die Pensionsrückstellungen über den Bilanzstichtag hinaus wurde zum 31. Dezember 2023 bewertet. Der Ansatz (im Jahr 2028 liegt der Zinssatz bei 2,47 % im 10-Jahres-Durchschnitt) erfolgt mit dem Wert aus der Hochrechnung, des vom BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, erstellten versicherungsmathematischen Gutachtens über die Bewertung der Pensionsverpflichtungen der IHK Flensburg.
Für die Digitalisierung der IHK-Prozesse und die Entwicklung einheitlicher Stammdatensysteme zusammen mit allen anderen IHKs hat die IHK Flensburg eine Rücklage gebildet. Im Jahr 2023 erfolgte für Digitalisierungsprojekte eine Entnahme in Höhe von 66.500,00 €.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresergebnis von -298.825,75 € ab. Unter Berücksichtigung des Ergebnisvortrags aus 2022 in Höhe 1.280.305,77 € (geplanter Ergebnisvortrag 1.343.300,00 €), nach Rücklagenentnahmen in Höhe von 1.038.338,00 € (geplante Entnahmen 1.067.600,00 €) und Einstellungen in Rücklagen von 167.000,00 € (geplante Einstellungen 0,00 €) weist das Jahr 2023 ein Ergebnis in Höhe von 1.852.868,02 € aus.

B. Sonderposten

In der IHK Flensburg bestehen keine Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen.

C. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die IHK Flensburg hat zum 31. Dezember 2023 die bestehenden Pensionsverpflichtungen durch ein Gutachten bewerten lassen. Das versicherungsmathematische Gutachten wurde durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, erstellt. Die Pensionsrückstellungen sind nach Maßgabe des notwendigen Erfüllungsbetrages und gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit einem durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebenen Diskontierungssatzes zu ermitteln. Die Berechnung der Verpflichtungen erfolgt wie im Vorjahr auf Basis eines 10-jährigen Betrachtungszeitraums und einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren.
Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method). Die Grundlage für die Bewertung bilden die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“. Zur Ermittlung eines Differenzbetrags wurden zwei Gutachten eingeholt. Die folgenden Werte wurden zugrunde gelegt: 10-Jahres-Durchschnitt 1,82 % (Vj. 1,78 %), 7-Jahres-Durchschnitt 1,74 % (Vj. 1,44 %), Trend bei den laufenden Renten / Anwartschaften 2,70 % (Vj. 2,70%).
Verpflichtung
in Euro
Bestand 31.12.2022 Auflösungen/ Inanspruchnahme Zuführungen/ Aufzinsungen Bestand 31.12.2023
Lfd. Renten 12.844.465,00 2.377.512,36 1.057.560,36 11.524.513,00
Lfd. Renten (mittelbare Verpflichtung) 9.816,96 1.620,08 0,00 8.196,88
Sterbegeld lfd. Renten 178.438,00 23.579,34 2.457,34 157.316,00
Summe 13.032.719,96 2.402.711,78 1.060.017,70 11.690.025,88
Bei Berechnung der Pensionsrückstellungen auf Basis des 7-Jahres-Durchschnitts ergäben sich Pensionsrückstellungen in Höhe von 11.612.145,00 €. Der Unterschiedsbetrag beträgt 87.632,00 €.
Neben den Pensionsrückstellungen für die IHK Flensburg bestehen Ansprüche einer ehemaligen Mitarbeiterin der Arbeitsgemeinschaft für Bildung & Medien (heute IHK Nord). Die unmittelbare Versorgungszusage besteht mit der Handelskammer Hamburg. Die Höhe der Rückstellung beläuft sich auf 8.196,88 € (Vj. 9.816,96 €).
Zum 31. Dezember 2023 hatte die IHK Flensburg 24 (beinhaltet die Weiterzahlung einer Teilversorgung, Vj. 25) Anspruchsberechtigte, die alle bereits Versorgungen erhalten. Das durchschnittliche Alter der Anspruchsberechtigten lag bei ca. 80 Jahren. Seit dem Jahr 1983 erteilt die IHK Flensburg keine neuen Versorgungszusagen für neue Mitarbeiter.
Es mussten keine Steuerrückstellungen gebildet werden.
Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in Höhe des Betrages der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorge für Beihilfeverpflichtungen, Urlaubstage, Zeitguthaben und Jahresabschlusskosten.
Verpflichtungen
in Euro
Bestand 31.12.2022 Auflösungen / Inanspruchnahme Zuführungen / Aufzinsungen Bestand 31.12.2023
Urlaubsguthaben 97.840,55 97.840,55 109.756,42 109.756,42
Zeitguthaben 53.242,28 53.242,28 66.923,48 66.923,48
Leistungsprämie 6.106,84 2.946,00 0,00 3.160,84
Beihilfe 786.147,00 148.542,36 111.463,36 749.068,00
Rechts- / Beratungskosten 11.800,00 3.607,37 20.707,37 28.900,00
Archivierung 30.800,00 0,00 3.500,00 34.300,00
Jahresabschluss 65.700,00 49.082,25 46.482,25 63.100,00
Rückst. für Umsatzsteuerford. Verlag IHK Zeitschrift 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00
Summe 1.066.636,67 370.260,81 358.832,88 1.055.208,74
Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 30 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G. Der Rechnungszins beträgt 1,74 % (Vj. 1,44 %) und die jährliche Kostensteigerung 3 %. Die Beihilferückstellungen sind damit nach Maßgabe des notwendigen Erfüllungsbetrages und gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit einem durch die Deutsche Bundesbank ermittelten Diskontierungssatz bewertet. Die Rückstellungen für Resturlaub und Überstunden wurden, bezogen auf die Berechnungsbasis pro Arbeitstag bzw. -stunde aufgrund von Durchschnittswerten, unter Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung, ermittelt.

D. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB bilanziert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 306.808,81 € (Vj. 397.888,12 €) und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten, die eine Laufzeit von unter einem Jahr haben, setzen sich wie folgt zusammen:
in Euro Wert 31.12.2023 Wert 31.12.2022
Verbindlichkeiten Lohnsteuer 61.314,61 62.881,10
Verbindlichkeiten Kirchensteuer 2.082,60 1.991,58
Verbindlichkeiten Solidaritätszuschlag 165,51 226,09
Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigte IHK 198.104,59 178.653,02
Kreditorische Debitoren 85.554,45 90.855,62
Projekt Passgenaue Besetzung 0,00 25.650,41
Projekt Regionale Partnerschaft Schule-Betrieb 86.378,49 20.176,44
Nicht zuordenbare Zahlungseingänge 0,00 230,00
Durchlaufende Posten (Begabtenförderungen) 1.071,61 2.440,75
Durchlaufender Posten E-Bike Leasing 46,95 0,00
Durchlaufender Posten Restcent 36,14 0,00
Bilanzansatz 434.754,95 383.105,01
Wie bereits bei den Forderungen unter „sonstige Vermögensgegenstände“ erläutert, wurden Verbindlichkeiten für bewilligte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen für die geförderten Projekte eingerichtet. Da die Auszahlung der Leistungsprämie für 2023 im Januar 2024 erfolgt, wurden zum 31.12.2023 Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten der IHK gebucht.

E. Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 978.407,59 € (Vj. 929.594,32 €) umfassen Erträge der in den Geschäftsjahren bis einschließlich 2023 abgeschlossenen Berufsbildungsverträge, die anteilig auf Ausbildungszeiträume nach dem 31. Dezember 2023 entfallen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die IHK Flensburg erstellt gemäß Finanzstatut jährlich einen Wirtschaftsplan. Dieser gliedert sich in die Plan-GuV und den Finanzplan. In der Plan-GuV sind alle Erträge und Aufwendungen aufgeführt.
Nachfolgend werden die Plan- und Istwerte 2023 und deren Abweichungen erläutert.

A. Erträge

Die Beiträge des Jahres 2023 bzw. für die Vorjahre wurden gemäß der entsprechenden Nachtragswirtschaftssatzung erhoben. Die Beitragsveranlagung wurde im Rahmen einer Gegenwartsveranlagung mittels Vorauszahlungen und Abrechnungen von Vorjahren durchgeführt. Die Beiträge setzen sich aus Grundbeiträgen und Umlagen zusammen.
in Euro Nachtragsplan 2023 Ist 2023 Abweichung
Beiträge aus Vorjahren 1.435.500,00 1.279.390,03 -10,8 %
davon Grundbeiträge 436.100,00 512.715,88 +17,6 %
davon Umlagen 999.400,00 766.674,15 -23,3 %
Beiträge laufendes Jahr 6.692.500,00 7.016.763,09 +4,8%
davon Grundbeiträge 3.477.500,00 3.630.343,60 +4,4 %
davon Umlagen 3.215.000,00 3.386.419,49 +5,3 %
Erträge aus IHK-Beiträgen 8.128.000,00 8.296.153,12 +2,1 %
Für das Jahr 2023 wurde im Rahmen eines Nachtragswirtschaftsplans eine Mindererhebung von 20 % vorgenommen. Trotz der Mindererhebung liegen die Beiträge mit 168.153,12 € über dem Nachtragsplanwert.
Die Gebühren wurden auf Basis des geltenden Gebührentarifs erhoben. Das Ergebnis bei den Erträgen aus Gebühren liegt insgesamt mit 224.846,05 € über dem Planwert. Die Teilnehmerzahlen bei gebührenpflichtigen Angeboten der IHK Flensburg hat sich positiver entwickelt als angenommen. Höhere Überschreitungen der Nachtragsplanwerte zeigen sich bei Gebühren aus der beruflichen Ausbildung mit 112.856,73 €, Gebühren aus Meisterprüfungen mit 8.330,00 €, aus Fachwirte-/Fachkaufleuteprüfungen mit 29.539,00 €, Ausbildereignungsprüfungen mit 36.550,00 €, Sachkundeprüfungen nach Güterkraftverkehr und Personenbeförderung mit 8.560,00 €, Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe mit 22.400,00 €, aus Unterrichtung und Sachkundeprüfung Verbundspielhallen mit 10.830,00 €, Carnet-Gebühren mit 10.003,00 € und Mahngebühren mit 20.975,82 €.
Höhere Unterschreitungen ergaben sich bei den geprüften Technischen Betriebswirten (-7.575,00 €), geprüften Betriebswirten (-13.142,00 €), im Bereich Gefahrgut (-5.890,00€) und im Bereich der Ursprungszeugnisse (-6.004,00 €).
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

1.346.300,00
1.571.146,05
+16,7 %
Die Erträge aus Entgelten ergeben sich aus dem Verkauf von Handelswaren und der Durchführung von Workshops und Seminaren. Die Erträge aus Entgelten liegen mit 20.255,83 € unter dem Nachtragsplanwert. Die Unterschreitung ergibt sich hauptsächlich aufgrund geringerer Teilnehmerzahlen bei Seminaren (-28.411,50 €) und geringerer Erlöse aus dem Tourismustag (-13.500,00 €), denen höhere Erlöse aus Workshops (+7.300,00 €) und Erträge aus Teilqualifikation (+15.500,00 €) entgegenstehen.
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

125.400,00
105.144,17
-16,2 %
Aufgrund zweier Sterbefälle konnte eine Auflösung von nicht mehr benötigten Pensionsrückstellungen in Höhe von 643.925,00 € vorgenommen werden. Zudem erfolgten die Auflösung der nicht mehr erforderlichen Rückstellung für Umsatzsteuerforderungen für IHK-Zeitschriften von 15.000,00 € sowie ungeplante Erstattungen für Projekt- und Veranstaltungsbeteiligungen in Höhe von 47.309,10 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 690.103,95 € über dem Nachtragsplanwert.
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

239.200,00
929.303,95
+288,5 %

B. Aufwendungen

Insgesamt liegen die Materialaufwendungen für die betriebliche Leistungserstellung mit 16.901,91 € unterhalb der Planungen.
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden um 5.712,37 € unterschritten. Einsparungen beim Bewirtungsvorrat und geringere Beschaffungskosten für Prüfungsmittel zur Weiterberechnung führen zur Unterschreitung.
Bei den bezogenen Leistungen kommt es zu einer Unterschreitung von 11.189,54 €. Im Wesentlichen ist die Unterschreitung auf geringere Honorare aufgrund nicht durchgeführter Veranstaltungen (-20.084,66 €), geringere Aufwendungen für Prüfungsaufgaben in der Ausbildung (-26.876,16 €) und geringere Prüferentschädigungen (-34.065,31 €) zurückzuführen. Den Unterschreitungen stehen höhere Fremdleistungen wie z. B. Prüfungsaufwendungen im Ausbildungsbereich (+66.178,78 €) gegenüber.
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

1.001.900,00
984.998,09
-1,7 %
Die Vergütung setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen und richtet sich nach der Dienstvereinbarung zur Vergütungsregelung der IHK Flensburg in der Fassung vom 27. Juni 2023. Es erfolgte eine Gehaltsanpassung zum 1. April 2023 in Höhe von 2,2 %. Die Erhöhung richtet sich nach dem durch das statistische Bundesamt (Destatis) ermittelten Index der tariflichen Monatsverdienste der Gesamtwirtschaft im Jahr 2022.
Die Nachtragsplanung 2023 wird, aufgrund der geringeren prozentualen Erhöhung und verzögerter Stellennachbesetzungen mit 218.927,36 € unterschritten.
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

5.076.300,00
4.857.372,64
-4,3 %
Die Aufwendungen für soziale Abgaben/Altersversorgungen unterschreiten den Planwert mit 24,1 % (-348.763,46 €).
Aufgrund der Bestandsstruktur in der IHK und das steigende Alter der Versorgungsempfänger ergibt sich eine Reduzierung des Personalaufwandes, die aufgrund der zwei Sterbefälle, gemäß Gutachten des BDO in 2023 höher ausfällt als geplant.
Die Auszahlungen an Versorgungsempfänger im Jahr 2023 betrugen 874.975,20 €.
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

1.449.900,00
1.101.136,54
-24,1 %
Einen Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung haben die aktiven Mitarbeiter nicht.
Die Abschreibungen erfolgen linear auf Basis der amtlichen AfA-Tabellen.
Da die geplanten Hardwareinvestitionen erst im Dezember 2023 durchgeführt wurden, ergibt sich eine Unterschreitung des Nachtragsplanansatz in Höhe von 71.456,98 €.
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

409.100,00
337.643,02
-17,5 %
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen kommt es zu einer Unterschreitung des Planwertes in Höhe von 311.289,61 €.
Der Nachtragsplanwert der sonstigen Personalaufwendungen wird mit 16.927,13 € überschritten, was hauptsächlich durch Mehraufwendungen für Stellenanzeigen begründet ist. Aufgrund fehlender Bewerbungen auf offene Stellen, wurden Stelleanzeigen auf zusätzlichen Kanälen veröffentlicht.
Hauptsächlich durch geringere Leasingaufwendungen für Dienstwagen und IT-Hardware (-29.355,55 €), denen höhere Aufwendungen für die Telekommunikationsanlage (+6.710,30 €) gegenüberstehen, werden die Aufwendungen für Mieten, Pachten, Leasing mit 24.885,27 € unterschritten.
Aufgrund des Cyberangriffs auf die IHK-Organisation konnten ebenfalls in 2023 IT-Dienstleistungen nicht im vollen Umfang beauftragt werden. Die Aufwendungen im IT-Dienstleistungsbereich unterschreiten den Nachtragsplanwert mit 21.661,93 €.
Bei der Durchführung der Vollversammlungswahl konnten im Bereich der Fremdleistungen Einsparungen erzielt werden. Die Aufwendungen für Fremdleistungen liegen mit 17.989,77 € unter dem Nachtragsplanwert.
Höhere Mahn- und Beitreibungskosten führen zur Überschreitung der Aufwendungen für Jahresabschluss, Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 16.287,37 €.
Durch Kosteneinsparungen und einige nicht durchgeführte Veranstaltungen fallen die Veranstaltungsaufwendungen 30.194,20 € geringer aus als geplant. Auch der Ansatz für Dienstreisen wird mit 18.404,12 € unterschritten.
Aufgrund der positiven Beitragsentwicklung fällt der Mitgliedsbeitrag beim DIHK höher aus als geplant. Die Aufwendungen für Mitgliedschaften werden mit 16.983,28 € überschritten.
Hauptsächlich aufgrund der positiven Entwicklung der Energiepreise liegen Aufwendungen Grundstück, Gebäude, Geschäftsausstattung mit -135.869,59 € unter dem Nachtragsplanwert.
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

4.164.300,00
3.853.010,39
-7,5 %

C. Finanzergebnis

Aufgrund der positiven Entwicklung am Aktienmarkt und durch die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank konnten höhere Kurzgewinne und Ausschüttungen verzeichnet werden. Der Planwert der Erträge aus Wertpapieren und Festgeldern wird mit 112.167,88 € überschritten. Den Erträgen stehen Abschreibungen aus Verlusten beim Verkauf von Wertpapieren in Höhe von 49.163,96 € gegenüber.
Auch konnten in 2023 wieder Erträge mit nur kurzfristig nicht benötigter Liquidität erzielt werden (12.315,05 €).
Die notwendigen Zinsaufwendungen für Pensions-/Beihilferückstellungen liegen mit 27.354,00 € unter dem Nachtragsplanwert.
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

-170.700,00
-28.027,03
-83,6 %

D. Außerordentliches Ergebnis

entfällt

E. Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstige Steuern

In 2023 kommt es zu einer Überschreitung der Steuern von Einkommen und Ertrag, die sich hauptsächlich durch eine Körperschaftssteuernachzahlung aus der Beteiligung an der Messe Husum & Congress GmbH & Co. KG in Höhe von 7.135,01 € begründet.
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

28.000,00
38.385,33
+37,1 %

F. Entnahmen aus Rücklagen

Die Rücklagenentnahmen liegen mit 79.612,00 € unter dem Nachtragsplanwert. Die Unterschreitung ergibt sich, da die geplante Entnahme aus der Ausgleichsrücklage zur Deckung des Wirtschaftsplans 2023 nicht erforderlich ist (-50.400,00 €) (s. auch Seite 19 unter G. Einstellungen in Rücklagen) und im Rahmen der Digitalisierungsprojekte geringere Aufwendungen angefallen sind, die der Digitalisierungsrücklage entnommen werden (-40.700,00 €). Gemäß Gutachten des BDO ergibt sich eine höhere Entnahme des Unterschiedsbetrages aus Zinsausgleichsrücklage von 5.588,00 € und ebenfalls eine höhere Entnahme aus der Rücklage für IHK-Projekte von 5.900,00 €.
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

1.118.000,00
1.038.388,00
entfällt

G. Einstellungen in Rücklagen

Die Bewertung der IHK-Risiken kommt zu einem Ergebnis von 1.921.700,00 € und zeigt, dass eine Einstellung in die Ausgleichsrücklage in Höhe von 167.000,00 € erforderlich ist.
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

0,00
167.000,00
entfällt

H. Ergebnis

Das Ergebnis des Jahres 2023 beläuft sich auf 1.852.868,02 €.
in Euro
Nachtragsplan 2023
Ist 2023
Abweichung

0,00
1.852.868,02
entfällt

Erläuterungen zur Finanzrechnung

Die IHK Flensburg erstellt gemäß Finanzstatut jährlich einen Wirtschaftsplan. Dieser gliedert sich in Plan-GuV und Finanzplan. Die Finanzrechnung stellt die Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung) der IHK dar. Im Ergebnis drückt sie die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes im Laufe des Geschäftsjahres aus.

I. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beinhaltet das um die Veränderungen der Rückstellungen, der Abschreibungen und Zuschreibungen zum Anlagevermögen, der sonstigen Aktiva und Passiva, die Zuführungen oder Auflösungen an aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Verluste bzw. Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens bereinigte Jahresergebnis.
Im Geschäftsjahr 2023 beträgt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.242.917,56 € (Vj. 427.912,24 €).

II. Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt die Einnahmen und Ausgaben für Investitionen im Bereich der Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens, des Sachanlage- und des Finanzanlagevermögens. Die Investitionen 2023 belaufen sich für das Sachanlagevermögen auf 429.738,22 € (Plan 634.500,00 €) und das immaterielle Anlagevermögen auf 17.754,80 € (Plan 24.500,00 €). Es erfolgten ungeplante Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen für sonstige Finanzanlagen 807.656,15 €. Es ergibt sich insgesamt ein negativer Cashflow in Höhe von -1.254.849,17 €.

III. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Die IHK Flensburg ist frei von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

IV. Finanzmittelbestand am Ende der Periode

Der Bestand an Kassenmitteln und Guthaben bei Kreditinstituten für die Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebes reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um 2.497.766,73 € auf 1.611.364,26 € (Vj. 4.109.130,99 €). Das Finanzvermögen (Wertpapiere Anlagevermögen + Kassenmittel + Guthaben bei Kreditinstituten) beläuft sich auf 13.188.434,67 € (Vj. 14.927.717,25 €).

Weitere Angaben zur Schlussbilanz

Haftungsverhältnisse

Die IHK Flensburg hat sich an mehreren Bürgschaftsaktionen der Landesgarantiekasse in den Jahren 1954 bis 1978 beteiligt. Zum Bilanzstichtag hielt die IHK Flensburg einen Anteil am Bürgschaftsfonds für Mittelstandskredite der Bürgschaftsbank SH GmbH, Kiel, in Höhe von 21.402,68 €.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen insgesamt sonstige finanzielle Verpflichtungen „bis ein Jahr“ in Höhe von 235.362,71 € und „über ein Jahr“ in Höhe von 114.952,78 €, die sich wie folgt darstellen:
in Euro bis ein Jahr über ein Jahr
Miete Geschäftsstellen, Parkplätze, Starter Center 100.859,64 Unbefristeter Vertrag
Miete/Leasing Technische Anlagen 86.116,69 71.707,28
Leasing Fuhrpark 48.386,38 43.245,50
Gesamtverpflichtungen 235.362,71 114.952,78

Angaben zur Beitragsabgrenzung

Zur periodengerechten Darstellung der Erträge aus Beiträgen wurde Mitte Dezember 2023 anhand aller bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren und noch nicht beschiedenen Bemessungsgrundlagen eine Berechnung vorgenommen.
Daraus ergeben sich folgende Beitragsansprüche und Erstattungsverpflichtungen für das laufende Jahr und die Vorjahre:
in Euro Wert 31.12.2023 Wert 31.12.2022
Beitragsansprüche 728.831,14 462.761,01
davon laufendes Jahr 142,40 1.178,17
davon Vorjahre 728.688,74 461.582,84
Erstattungsverpflichtungen 18.292,69 11.235,93
davon laufendes Jahr 0,00 92,45
davon Vorjahre 18.292,69 11.143,48
Saldo 710.538,45 451.525,08

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IHK Flensburg

2023
IST-Gehälter 2023
in T€
2022
IST-Gehälter 2022
in T€
Durchschnitt Durchschnitt
Personalstand Köpfe Kapazität Köpfe Kapazität
Kernpersonal
Geschäftsführer, Geschäftsbereichs- und
Geschäftsstellenleiter
10 9,6 1.021,39 10 10 996,54
Referenten,
Sacharbeiter, Assistenz und technische Mitarbeiter
86 75,43 3.737,34 85 74,65 3.634,44
Summe 96 85,03 4.758,73 95 84,65 4.630,98
Sonstige
Personalgestellung 1 1 xxx 1 1 xxx
Gesamtsumme 97 86,03 4.758,73 96 85,65 4.630,98
davon
in Teilzeit 34 xxx xxx 31 xxx xxx
befristet 6 xxx xxx 15 xxx xxx
in ATZ aktiv 0 xxx xxx 0 xxx xxx
außerdem
Auszubildende 6 xxx xxx 7 xxx xxx
Trainees 0 xxx xxx 0 xxx xxx
Praktikanten 1 xxx xxx 0 xxx xxx
Mitarbeiter in Elternzeit 9 xxx xxx 7 xxx xxx
ATZ inaktiv 0 xxx xxx 0 xxx xxx
Sondereinrichtungen
(Volontär, Referendar)
1 xxx xxx 2 xxx xxx
Geringfügig Beschäftigte 0 xxx xxx 0 xxx xxx
xxx = wird nicht ermittelt
Das Honorar für die Abschlussprüfung wird im Wege eines Umlageverfahrens erhoben. Berechnungsgrundlage des Umlageverfahrensanteils ist der Durchschnitt des in den letzten drei Jahren angefallenen Stundenaufwands für diese Tätigkeiten je IHK am Gesamtaufwand. IHK übergreifende Gemeinschaftsleistungen werden durch Grundbeiträge sowie andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen mittels Tages- und Stundensätzen abgerechnet. Die jeweiligen Honorare enthalten anteilige Gemeinkosten und unterliegen dem Kostendeckungsprinzip.
Eine Übersicht der Mitglieder der Vollversammlung ist auf der Internetseite unter www.ihk-schleswig-holstein.de einsehbar. Hierauf wird aus Gründen der Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses verwiesen.
Das Präsidium der IHK Flensburg - für die Amtszeit von Anfang 2021 bis Anfang 2024 - setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Präsident/in:
  • Rolf-Ejvind Sörensen, RNS Sörensen Assekuranzkontor GmbH & Co. KG (Schleswig) (bis 14. Februar 2024)
  • Franziska Leupelt, Druckhaus Leupelt GmbH (Handewitt) (ab 14. Februar 2024)
Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten:
  • Martina Hummel-Manzau, Centrum für Angewandte Technologien GmbH (Meldorf)
  • Franziska Leupelt, Druckhaus Leupelt GmbH (Handewitt)
  • Helmut Ermer, Ehler, Ermer und Partner, Steuerberatungsgesellschaft mbH (Flensburg)
  • Thomas Holst, Bürotechnik Nord GmbH (Husum)
  • Anja Bauer, Albert Bauer GmbH (Flensburg)
  • Thomas Jensen, Dolleruper Bürgerwindpark GmbH & Co. KG (Dollerup)
Hauptgeschäftsführer:
  • Björn Ipsen