3. März 2026

Statement der IHK Schleswig-Holstein zu Mittelplate

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen Stopp des Betriebs auf der Bohrinsel Mittelplate angeordnet. Dazu sagt Thomas Buhck, Präsident der IHK Schleswig-Holstein:
"Sollte das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig, die Ölförderung auf Mittelplate schnellstmöglich einzustellen, Bestand haben, müssen alle erforderlichen Prozesse in den zuständigen Behörden mit höchster Priorität bearbeitet werden, um die Förderung kurzfristig und wieder rechtssicher fortsetzen zu können.
Denn in Zeiten sich verschärfender geopolitischer Krisen gilt es unbedingt, den Wirtschaftsstandort Deutschland und Schleswig-Holstein resilient aufzustellen und neben dem weiterhin dringend benötigten Ausbau Erneuerbarer Energien auch eigene Ressourcen nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Ein Stopp der Ölproduktion im eigenen Land kommt just in diesen Tagen mit sich abzeichnenden Engpässen auf dem weltweiten Erdölmarkt zur Unzeit. Die Förderung über die Plattform Mittelplate ist ohnehin zeitlich begrenzt bis 2041 vorgesehen.
Vor dem Hintergrund der politisch gewollten Energiesouveränität und einer damit einhergehenden Reduktion der Abhängigkeiten von anderen Staaten sollte deshalb jetzt äußerst gründlich geprüft werden, ob der Weiterbetrieb unter allen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht werden kann. Eine große Zahl von Arbeitsplätzen hängt – direkt oder indirekt – daran. Eine voreilige Stilllegung hätte zudem enorme Auswirkungen auf weitere Branchen. Das Mittelplate-Rohöl dient unter anderem der Versorgung der Industrie in Heide und Brunsbüttel und wird auch in der Produktion für das im Straßenbau verwendete Material Bitumen genutzt. Müsste auf andere, teurere Einkaufsquellen ausgewichen werden, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf Preise und Verfügbarkeiten."
Statement der IHK Schleswig-Holstein vom 3. März 2026