Webinar zur Förderung betrieblicher Innovationen und Entwicklungen
Unternehmen, die neue Technologien, Produkte oder Prozesse entwickeln, haben einen rechtlichen Anspruch auf Förderung der eigenbetrieblichen Forschung und Entwicklung sowie Auftragsforschung. Das gilt auch für zurückliegende Projekte bis ins Jahr 2021. Die Förderquote beträgt hierbei 25 bis 35 Prozent.
Darüber informiert die IHK im Webinar „Betriebliche Innovationen und Entwicklungen rückwirkend fördern lassen – Die steuerliche Forschungszulage“ am Mittwoch, 25. Juni 2025, von 9 bis 10 Uhr.
Experten erläutern, welche Unternehmen und Projekte förderfähig sind und welche Rahmenbedingungen vorliegen müssen. Sie geben anhand von Praxisbeispielen wertvolle Tipps für eine reibungslose Umsetzung.
„Die steuerliche Forschungszulage bietet für die Betriebe eine attraktive Möglichkeit, ihre Innovationskraft finanziell zu stärken – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Branche“, erklärt Stefan Wesemann, Leiter der IHK-Geschäftsstelle Schleswig.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Technische Voraussetzungen: Rechner, Laptop oder Tablet, Lautsprecher und Internet.