Prüfung der Firmierung

Um bei der Handelsregistereintragung Ihres Unternehmens Verzögerungen oder sogar Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir, Ihre Wunschfirmierung bereits vor der notariellen Beurkundung kostenlos durch uns prüfen zu lassen.
Die IHK prüft folgende durch das Handelsgesetzbuch (HGB) vorgegebene Kriterien:
  1. Die Firma muss das Unternehmen als solches kennzeichnen und Unterscheidungskraft besitzen.
  2. Die Bezeichnung darf nicht irreführen.
  3. Eine Sachfirma muss einen Bezug zum Unternehmensgegenstand haben.
  4. Aus der Firmierung muss die Rechtsform ersichtlich sein.
  5. Die Haftungsverhältnisse dürfen nicht im Unklaren bleiben.
  6. Die Firma muss sich von anderen im selben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden Firmen deutlich unterscheiden
Bitte geben Sie bei Änderung einer Firma die bisherige Handelsregisternummer sowie das Handelsregister im Onlineformular unten in das Kommentarfeld ein.
Zur kostenlosen Vorabprüfung nutzen Sie bitte unseren Online-Service. Die endgültige Entscheidung über die Eintragung in das Handelsregister und damit über die Zulässigkeit der Firmierung ist jedoch dem Registergericht vorbehalten.

Antrag zur Prüfung der Firmierung

Bitte achten Sie darauf, Ihre Anfrage für den richtigen Kammerbezirk zu stellen.
Eine Antragsstellung für den falschen Kammerbezirk führt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Welcher IHK gehöre ich an?
Geben Sie Ihren Ort oder Ihre Postleitzahl ein, um Ihre zuständige IHK zu finden.

IHK Flensburg

Diese Vorprüfung bezieht sich nur auf den Bezirk der IHK Flensburg (Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Nordfriesland, Kreis Dithmarschen).
zum Antrag

IHK zu Kiel

Als Unternehmer/in aus dem Bezirk der IHK zu Kiel (Stadt Kiel, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, Stadt Neumünster, Kreis Steinburg, Kreis Pinneberg) benötigen Sie keine Abstimmung Ihrer Firmenbezeichnung oder Unternehmensbezeichnung durch die IHK. Fragen hierzu können Sie trotzdem gern an die IHK zu Kiel wenden.

IHK zu Lübeck

Diese Vorprüfung bezieht sich nur auf den Bezirk der IHK zu Lübeck (Hansestadt Lübeck, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Ostholstein, Kreis Segeberg und Kreis Stormarn) und wird durch die IHK Flensburg durchgeführt.
zum Antrag

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen werden, keine Firma, sondern nur eine Geschäftsbezeichnung führen können. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Hinsichtlich der Verwechslungsgefahr ist bezüglich der Eintragungsfähigkeit in das Handelsregister die Firmenunterscheidbarkeit auf denselben Ort oder dieselbe (politische) Gemeinde beschränkt (§ 30 HGB).
Namens-, wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Beurteilungen sind nicht Gegenstand des Eintragungsverfahrens und werden in unseren Recherchen nicht beinhaltet. Hinsichtlich markenrechtlicher sowie wettbewerbsrechtlicher oder sonstiger namensrechtlicher Risiken empfiehlt sich die (Eigen-)Recherche insbesondere im Markenregister beim Deutschen Paten- und Markenamt, im Handelsregister (eingetragene Firmen) sowie bei Suchmaschinen im Internet.