26. Oktober 2021

Pragmatische Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter/innen

Die Europäische Union hat im Jahr 2019 die Whistleblower Richtlinie verabschiedet, deren Umsetzungsfrist am 16. Dezember 2021 endet. Da die Richtlinie in weiten Teilen unbedingt und unmittelbar wirkt, sind Unternehmen angehalten, interne Meldesysteme zur Entgegennahme von anonymen Hinweisen über Regelverstöße einzureichen. Meldeberechtigt sind sämtliche Mitarbeiter/innen des Unternehmens. Gleichzeitig werden Hinweisgeber ab der Abgabe einer Meldung umfassend arbeitsrechtlich geschützt.
Neben der Notwendigkeit zur Einrichtung interner Meldesystemen müssen Behörden aufgrund der Whistleblower Richtlinie ebenfalls Meldesysteme einrichten (so genannte externe Meldesysteme). Mitarbeiter/innen können ab Dezember 2021 frei wählen, ob sie Hinweise über Regelverstöße an das interne Hinweisgebersystem des eigenen Unternehmens oder an ein externes Meldesystem einer Behörden melden.
In unserem Webinar erläutern wir Grundzüge der EU Whistleblower Richtlinie und legen dabei einen Schwerpunkt auf den Umgang mit den neuen Regelungen in der Unternehmenspraxis. Dies bedeutet, dass die notwendigen Anforderungen aus der Sicht eines Praktikers beschrieben werden. In der Folge behandelt das Webinar die praktische Einrichtung von internen Hinweisgebersystemen und geht hierbei auf sämtliche notwendigen Prozessschritte ein, die datenschutzrechtliche Fragen ebenso beinhalten wie die in Einzelfällen notwendige Einbindung von Arbeitnehmervertretern.
Nach Vortrag unseres Experten, Rechtsanwalt und Compliance Officer (TÜV) Dr. Maximilian Degenhart von der Kanzlei DMR Rechtsanwälte, München, ist Zeit für alle Ihre Fragen.