Nr. 5437826
IHK Schleswig-Holstein

Großhandel und Handelsvertreter

Auslandsmärkte

Für den Einstieg in Auslandsmärkte und den Vertrieb ihrer Produkte können Unternehmen ein Netz von Handels­vertretern und Vertragshändlern aufbauen. Die folgenden Informationen klären, was es zu beachten gilt.

Lieferkettengesetz
Zwei Geschäftspartner gehen durch ein Lager © iStock.com/danchooalex

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 22. Juli 2021 erlangte das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten Rechtskraft.

Übereinkommen zum Warenkauf

Das UN-Kaufrecht ist das internationale Recht des Warenkaufs für zahlreiche Länder. Grundlage des UN-Kaufrechts ist das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf von 1980.