Praxisleitfaden

Neufassung der GoBD

Seit dem 1. Januar 2020 sind die im November 2019  in einigen Aspekten erneuerten GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) anzuwenden.

Mit dem BMF-Schreiben werden die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff neugefasst. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014, BStBl I S. 1450.
Einen Praxisleitfaden für Unternehmen hat die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. veröffentlicht. Der Praxisleitfaden ist als “lebendes” Dokument konzipiert, in das neue Entwicklungen und Hinweise auch kurzfristig aufgenommen werden können. Zu den vorgestellten Neuerungerungen zählen zum Beispiel Verschärfungen betreffend Stornobuchungen, Einzelaufzeichnungspflichten und Regelungen zur Zeitnähe. Dazu kommen Änderungen bei folgenden Themen:
  • Zulässigkeit “Mobiles Scannen” (gängiges Beispiel: Smartphone-Fotografie von Tankbelegen)
  • Erleichterungen der Aufbewahrung von PDF-Kontoauszügen, hybriden Formaten und bei Systemmigrationen
  • Erleichterungen für die Darstellung barer und unbarer Geschäftsvorfälle