Grenzüberschreitender Geschäftsverkehr

Ausländisches Wirtschaftsrecht

Im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr und bei Projekten im Ausland müssen die Unternehmen - seien es Exporteure, Importeure oder Investoren - eine Vielzahl von ausländischen Rechtsvorschriften beachten.
Diese sind überwiegend in einer oder mehreren Fremdsprachen abgefasst, häufig nicht leicht zu ermitteln und regelmäßigen Änderungen unterworfen. Hinzu kommt die Auslegung der Gesetze durch die Gerichte, die oft vom Ausland her nur schwer zugänglich ist.
Bei internationalen Verträgen zum Beispiel findet nicht zwingend deutsches Recht Anwendung. Nach dem in vielen Ländern herrschenden Grundsatz der Parteiautonomie können die Parteien nämlich frei vereinbaren, welches Recht auf ihre vertraglichen Beziehungen anzuwenden ist. Das kann - je nach wirtschaftlicher Stärke der Vertragspartner - durchaus das ausländische Recht sein. Auch sind deutsche Gerichte bei internationalen Sachverhalten nicht zwangsläufig sachlich und örtlich zuständig. Das erfordert eine genaue Kenntnis des ausländischen und internationalen Verfahrens- und Vollstreckungsrechts einschließlich der internationalen Übereinkommen.
Bei Niederlassungen im Ausland (Repräsentanz/Büro, unselbständige Zweigniederlassung, selbständige Tochtergesellschaft in ausländischer Rechtsform, Joint Venture, Unternehmensbeteiligung, Unternehmenskauf) ist ebenfalls das Gesellschafts- und Steuerrecht des Ziellandes ohne Ausnahme zu beachten. Das gilt auch für das Arbeits- und Sozialrecht sowie für den Erwerb von Grundeigentum.
Diese wenigen Beispiele machen deutlich, dass den Unternehmen mit Auslandsbeziehungen dringend geraten werden kann, sich in jedem Einzelfall über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Auslands zu informieren.
Die IHK Schleswig-Holstein bietet interessierten Unternehmen für zahlreiche Länder zu folgenden Rechtsgebieten Literaturhinweise, Informationen, Gesetzestexte, Fachartikel und Musterverträge an:
  • Internationales Vertragsrecht (Internationaler Kauf-/Liefervertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB, Eigentumsvorbehalt und andere Formen der Kreditsicherung)
  • Internationales Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht
  • Internationales Lizenzrecht
  • Produkthaftung im Ausland
  • Niederlassung im Ausland
  • Eintreibung von Forderungen im Ausland
  • Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Grunderwerb im Ausland
  • Ausländisches Arbeits- und Sozialrecht
  • Ausländisches Konkurs- und Insolvenzrecht
  • Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
Grundlegende Rechtsinformationen für zahlreiche Länder (unter anderem Beitritt zum UN-Kaufrecht, Gewährleistung, Sicherungsmittel; Produzentenhaftung, Immobilienrecht, Vertriebsrecht, Investitionsrecht, Gesellschaftsrecht, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht; Gewerblicher Rechtsschutz, Steuerrecht und Rechtsverfolgung) sind im Internet zu finden.
Die IHK Schleswig-Holstein ist außerdem bei der Suche nach international tätigen Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatern im In- und Ausland behilflich.