Carnet A.T.A./C.P.D.-Verfahren

Ausfüllanleitung und Benutzerhinweise zum Carnet A.T.A.-Verfahren

Füllen Sie das Carnet sowie den Antrag auf Ausstellung des Carnets bitte sorgfältig aus und beachten Sie auch die Anleitungen in den Vordrucken. Gern berät Sie Ihr IHK-Ansprechpartner.

Schritt 1: Ausfüllen des Carnet A.T.A.-Antrages

  • Der Carnet-Antragsteller muss den Carnet-Antrag rechtsverbindlich, gegebenenfalls mit Firmenstempel unterschreiben.
  • Bei den IHKs in Schleswig-Holstein ist zusätzlich eine Carnet-Unterschriftsberechtigung (PDF-Datei · 165 KB) zu hinterlegen.
  • Für die Erstellung des Carnet-Antrages nutzen Sie bitte nachstehende PDF-Datei.
  • Wichtige Druckempfehlung zum Carnet-Antrag:
    Der Antrag mit Warenliste ist auf Blanko-Papier zu drucken. Das vorgedruckte Antragsformular aus dem Carnet-Heft benötigen Sie nicht.

Schritt 2: Ausfüllen der Carnet A.T.A-Formulare

  • Die notwendigen Carnet-Formulare erhalten Sie bei Ihrer IHK oder bei Formular-Fachverlagen.
  • Handgeschriebene Carnets werden von ausländischen Zollstellen in der Regel abgelehnt.
  • Carnet-Beispiel eines ausgefüllten Carnets: Carnet A.T.A-Beispiel (PDF-Datei · 3776 KB)
  • Zum Ausfüllen der Formulare können Sie nachstehende Ausfüllhilfen nutzen.
  • Wichtige Druckempfehlung zu den Carnet-Ausfüllhilfen: 
    a) Es sind die Carnet-Formulare zu verwenden. Diese werden mit den Carnet-Ausfüllhilfen bedruckt.
    b) Ausfüllhilfen bitte downloaden/speichern;
    c) Im Adobe Acrobat Reader öffnen - nicht im Browser;
    d) Druckeinstellungen vor dem Drucken auf “Seite anpassen -> tatsächliche Größe” einstellen!
Die Ausfüllhilfen für die alten Carnet A.T.A.-Formulare finden Sie hier:
Feld A in den Carnetblättern: Hier ist der vollständige Name und die Anschrift des "Carnet-Inhabers" (Antragsteller) einzutragen.
Feld B in den Carnetblättern: In diesem Feld ist der vollständige Name und die Anschrift des Reisenden beziehungsweise desjenigen, der Carnet und Waren dem ausländischen Zoll vorführt einzutragen.
Sollten mehrere oder nicht im vorhinein feststehende Personen in Frage kommen, schreiben Sie in dieses Feld bitte "gemäß Vollmacht" und händigen dem Reisenden beziehungsweise dem Beauftragten sodann eine mit vollständiger Anschrift versehene Vollmacht aus. Hierfür können Sie gern die mehrsprachige Carnet-Vollmacht (PDF-Datei · 658 KB) nutzen.
Feld C in den Carnetblättern: Hier ist die beabsichtigte Verwendung anzugeben, etwa Messegut, Warenmuster oder Berufsausrüstung. Ist das ausgestellte Carnet für eine bestimmte Ausstellung oder Messe vorgesehen, empfiehlt es sich, die genaue Bezeichnung einzusetzen.
Feld D, E, F in den Carnet-Einlegeblättern: Alle sonstigen vom Carnet-Benutzer abzugebenden Erklärungen in den Carnet-Einlageblättern unter "D, E, F" bitte erst unmittelbar bei den Zollabfertigungen zur Ausfuhr, zur Einfuhr beziehungsweise zur Eröffnung und Erledigung eines Transits abgeben.
Warenliste - Rückseite ("General List") im Carnet: Die meisten Formular-Seiten im Carnet weisen eine sogenannte "General List" aus. In diesen Warenlisten müssen die Waren mit allen geforderten Angaben eindeutig beschreiben. Die General List ist auch auf die Rückseite des Carnet-Antrages zu drucken (siehe oben). Die Warenlisten müssen auf allen Blättern identisch sein.
Verbrauchsgegenstände, wie beispielsweise Kataloge, Prospekte, Geschenke, Give-aways oder ähnliches dürfen nicht eintragen werden.
Für eine erweiterte Warenauflistung (Platz reicht nicht aus) sind die nach dem internationalen Carnetabkommen vorgesehenen speziellen Zusatzblätter zu verwenden.
Unterschriften: Das grüne Carnet-Deckblatt ist in Feld J unten rechts bei "Unterschrift des Inhabers" durch den Carnet-Antragsteller zu unterschreiben.
Stark umrahmten Felder im Carent: Die Felder sind für Eintragungen der IHK und der Zollverwaltung vorgesehen. Bitte hier nichts eintragen!
Einlegeblätter in gelber Farbe: Diese Blätter sind bestimmt für die zollamtlichen Bescheinigungen der Ausfuhr und Wiedereinfuhr in der EU.
Einlegeblätter in weißer Farbe: Diese Blätter sind bestimmt für die Zollabfertigungen zur vorübergehenden Einfuhr und anschließender Wiederausfuhr im Verwendungsland.
Einlegeblätter in blauer Farbe: Diese Blätter sind nur in Ausnahmefällen (z.B. Transit durch Drittland) notwendig. Die IHK berät Sie gern, in welchen Fällen Transitblätter sinnvoll oder notwendig sind.

Ausfüll-Tutorials

Video-Tutorial zum Ausfüllen des Carnet A.T.A.: www.muenchen.ihk.de.

Praxisrelevante Informationen zur Abwicklung eines Carnet A.T.A.

  • Vor Beginn der Reise: Nach der Ausstellung des Carnets durch die IHK hat der Carnetinhaber alle in der allgemeinen Warenliste des Carnets aufgeführten Waren zusammen mit dem Carnet dem örtlich zuständigen Ausfuhr- beziehungsweise Binnenzollamt zur zollamtlichen Eröffnung des Carnets und zur Nämlichkeitssicherung der Ware/n vorzuführen.
    Tipp: Bitte fertigen Sie sich nach der zollamtlichen Eröffnung des Carnets, vor Antritt der eigentlichen Reise beziehungsweise Ausfuhr, eine Ablichtung des Carnetdeckblattes sowie eine Ablichtung der Rückseite mit der Warenliste und den Nämlichkeitsvermerken an. Dies kann bei Problemen im Umgang mit dem Carnet, insbesondere bei Verlust des Dokumentes oder Reklamationen ausländischer Zollbehörden eine Hilfe sein.
  • Beim Weg durch die Zollstellen niemals nur durchwinken lassen, sondern unbedingt auf die Abfertigung des Carnets bestehen.
  • Fristen: Bei jeder Ein- und Ausfuhrzollabfertigung die Zollvermerke im Carnet kontrollieren, vor allem prüfen ob Fristen für die Wiederausfuhr oder Wiedergestellung gesetzt wurden und ob diese ausreichen. Bei Bedarf werden solche Fristen auf Antrag hin verlängert.
  • Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen beachten und Abfertigungsdauer auf Flughäfen einplanen!
  • Änderungen im Carnet: Ohne Mitwirkung beziehungsweise Zustimmung der Kammer keine Änderungen in einem Carnet vornehmen.
  • Rückgabe Carnet: Carnets an die IHK zurückgeben, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer.
  • Für ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter ist - unabhängig vom Prinzip der vorübergehenden Ausfuhr mit Carnet - eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn erforderlich.
  • Bei Rückkehr in die Heimat lassen Sie sich bitte die Wiedereinfuhr mit der Abfertigung des gelben Wiedereinfuhrblattes von einer EU-Grenzzollstelle oder der für Sie zuständigen deutschen Zollstelle bestätigen.
  • Bei einen geplanten Verkauf der Carnet-Ware im Ausland: Bitte besprechen Sie ein solches Vorhaben vorab mit Ihren IHK-Ansprechpartner.
  • Verlust des Carnets: Bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen umgehend mit Ihrem IHK-Ansprechpartner.
Die IHK-Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Carnet ATA-Verfahren zur Verfügung. Nehmen Sie diese Informationsmöglichkeiten gerne in Anspruch.

Kosten

  • Formularkosten: Carnet-ATA-Heft (je nach Bezugsquelle abweichend, ca. 3,50 EUR pro Carnet für eine einfache Reise).
  • IHK-Ausstellungsgebühr in Schleswig-Holstein: 65 Euro für IHK-Mitglieder, 90 Euro für Nicht-Mitglieder (Stand 12/2021).
  • ICC-Entgelt: Ab 01.01.2022 wird pro Carnet zusätzlich ein ICC-Entgelt i.H.v. 8 EUR zzgl. USt. erhoben.
  • Versicherungsentgelt Euler Hermes (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland):
  • Warenwert Versicherungsentgelt
    bis 9.999,99 Euro
    37 Euro
    10.000 bis 24.999,99 Euro
    63 Euro
    25.000 bis 49.999,99 Euro
    110 Euro
    50.000 bis 149.999,99 Euro
    210 Euro
    150.000 bis 299.999,99 Euro
    380 Euro
    300.000 bis 499.999,99 Euro
    630 Euro
    für jede weiteren 500.000 Euro
    420 Euro
Video - IHK Schleswig-Holstein

Carnet A.T.A. einfach erklärt

Falls auf Ihrem Gerät kein Video erscheint, können Sie es direkt bei Youtube abrufen: Carnet ATA einfach erklärt
Für die vorübergehende Verwendung von Waren im Ausland ist häufig die Ausstellung des Warenpassierscheinheftes Carnet ATA möglich. Hier erfahren Sie mehr über das Carnet ATA-Verfahren.