Sonderregelung: Geschlossene Verteilernetze - Kundenanlagen
Besondere Verteilernetze
Verteilernetze können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag als geschlossene Verteilernetze eingestuft werden. Auf geschlossene Verteilernetze finden bestimmte Regelungen keine Anwendung: Das gilt insbesondere für die Anreizregulierung und die Entgeltgenehmigung.
Die einzige Möglichkeit, um nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) weitrechend von den die Netzbetreiber treffenden Pflichten verschont zu bleiben, ist die Einstufung des Energienetzes als Kundenanlage. Insofern sind die geschlossenen Verteilernetze von Kundenanlagen und Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung abzugrenzen. Früher wurden diese Verteilernetze oft übergreifend als "Objektnetze" bzw. "Arealnetze" bezeichnet.
Die Kundenanlage ist in § 3 Nr. 24a und Nr. 24b EnWG geregelt. Bei der Kundenanlage handelt es sich um eine Energieanlage zur Abgabe von Energie, die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befindet und mit einem Energieversorgungsnetz oder mit einer Energieerzeugungsanlage verbunden ist. Dabei wird zwischen der allgemeinen Kundenanlage und der betrieblichen Kundenanlage unterschieden. Weiterführende Informationen zu den Regelungen der geschlossenen Verteilernetze und dem Konstrukt der Kundenanlage finden Sie unter den nachstehenden Informationen.
Weiterführende Informationen
- EnWG (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__3.html)
- Geschlossene Verteilernetze - BNetzA (Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/EntflechtungKonzessionenVerteilernetze/geschlVerteilernetze/start.html)
- Abgrenzung des DIHK - Kundenanlage vs. geschlossenes Netz (Link: https://www.schwaben.ihk.de/blob/aihk24/produktmarken/Beratung_und_Dienstleistung/Energie/Energie_Recht_und_Steuer/3907954/2e82a725b584a935f5ae298b728210ee/Merkblatt---Kundenanlagen---geschlossene-Verteilnetze-data.pdf)
- Sonderinformation - Vom Objektnetz zum Geschlossenen Verteilernetz (Link: http://www.bakertilly.de/uploads/media/RoelfsPartner_SonderInformation_September_2011__V1.1_.pdf)