Kurzüberblick über die Neuerungen

Energieeinsparverordnung und GebäudeEnergieGesetz

Die energetischen Anforderungen an Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, sind (noch) in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt.

Neubauten

Auf Gebäude entfallen in der Europäischen Union rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs. Hier setzt die Energieeinsparverordnung. Sie soll dazu beitragen, in Gebäuden Energie einzusparen, die für Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Beleuchtung etc. verbraucht wird.
Die Verordnung geht auf die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010 zurück. Sie liefert einen Beitrag, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, zu denen auch ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 zählt, zu erreichen.
In der Verordnung nimmt der Neubau den größten Teil ein. Sie zielt darauf ab, den Primärenergiebedarf zur Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung zu reduzieren. Die aktuell gültigen energetischen Anforderungen sind ein Zwischenschritt hin zum so genannten "Niedrigstenergiegebäude", das ab dem Jahr 2021 europaweit als Neubaustandard gelten soll. Weitere Energiestandards sind die so genannten "KfW-Energieeffizienzhäuser". Sie werden durch die Förderprogramme des Bundes definiert und über die mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten unterstützt.

Bestandsbauten

Für die weitaus größere Zahl an Bestandsgebäuden gelten Austausch- und Nachrüstpflichten. Diese müssen grundsätzlich zu einem bestimmten Termin erfüllt werden. Mit dem Sanierungskonfigurator des Bau- und Wirtschaftsministeriums können Hausbesitzer den Energiebedarf ihres Wohngebäudes abschätzen und dann simulieren, wie sich verschiedene Energiesparmaßnahmen wie zum Beispiel eine Wärmedämmung oder die Heizungserneuerung auswirken. Der Sanierungskonfigurator bietet einen guten ersten Überblick für alle, die über eine energetische Modernisierung nachdenken, ersetzt allerdings keine .

GebäudeEnergieGesetz - neues GEG kommt?

Deutschland hat mit der aktuellen EnEV 2014 / EnEV ab 2016 die europäische Richtlinie für Gebäude von 2010 nur teilweise umgesetzt. Diese verlangt, dass ab 2021 nur noch Niedrigstenergie-Neubauten errichtet werden, bei öffentlichen Bauten ab 2019.
Der Bund führt derzeit die noch parallel laufenden Regeln zum GebäudeEnergieGesetz zusammen: Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Gebäudeenergieausweis

Durch die zunehmende Nachfrage nach Energieausweisen auf dem Immobilienmarkt hat sich die Ausstellung von Energieausweisen für
viele Energieberater zu einem interessanten Betätigungsfeld entwickelt. Die notwendigen Qualifikationsvoraussetzungen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Einzelheiten zu den Voraussetzungen zum Ausstellen von Gebäudeenergieausweisen nach EnEV 2014 sind dem Merkblatt der IHK Berlin zusammengefasst.
Auf der Internetseite der EnEV-online finden Sie aktuelle Informationen mit Veranstaltungshinweisen zur EnEV, zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), zum Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie zur EU-Gebäuderichtlinie.