Vollständigkeitserklärung

Elektronische Signatur für Testierer bei VE-Prüfbescheinigung

Das Verpackungsgesetz verpflichtet die Hersteller und Vertreiber von verpackter Ware bei Überschreiten der "Bagatellgrenzen" ihre Vollständigkeitserklärung in elektronischer Form bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu hinterlegen. Die entsprechende Prüfbescheinigung muss vom Testierer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.

Wer darf testieren?

Als Testierer können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder DAU-Umweltgutachter tätig werden. Sie benötigen dazu eine individuelle Signaturausstattung. Die Hersteller und Vertreiber, die eine VE abgeben müssen, benötigen dagegen keine elektronische Signatur.

Wie ist der Ablauf im Rahmen des VerpackG?

  • Das VE-pflichtige Unternehmen meldet sich bei der Internetplattform (www.verpackungsregister.org) an und gibt die geforderten Daten ein. Aus den Angaben generiert das System eine VE-Prüfbescheinigung als PDF-Datei.
  • Das Unternehmen stellt diese PDF-Datei dem Testierer elektronisch zu Verfügung.
  • Der Testierer prüft die Richtigkeit der Daten und bestätigt diese mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur.
  • Der Testierer stellt die signierte VE-Prüfbescheinigung dem Unternehmen elektronisch zur Verfügung.
  • Das Unternehmen gibt die VE dadurch verbindlich ab, indem es sie in die Datenbank lädt. Die Gültigkeit der Signatur wird automatisch verifiziert.

Wie funktioniert die qualifizierte elektronische Signatur?

Beim elektronischen Unterschreiben benutzt der Testierer eine persönliche Signaturchipkarte. Darüber hinaus benötigt er ein Kartenlesegerät, das extern an den PC angeschlossen wird, sowie eine Anwendungssoftware zum Signieren von Daten. Innerhalb dieser Anwendungssoftware wählt der Testierer den Befehl "Signieren", steckt seine Karte in das Lesegerät und tippt den zur Karte gehörigen PIN-Code am Lesegerät ein. Danach kann er die signierte Datei zum Beispiel als E-Mail-Anhang versenden.

Welche Signaturausstattung benötigen die Testierer?

Die benötigte Signaturausstattung setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
  • Individuelle Signaturchipkarte eines signaturgesetzkonformen Trustcenters. Die Karte ist nicht übertragbar und muss persönlich oder per PostIdent-Verfahren beantragt werden. Anbieter sind zum Beispiel D-TRUST, S-TRUST, Signtrust, TC Trustcenter, Telesec.
  • Chipkartenlesegerät mit eigener Tastatur und PC-SC oder CT-API-Schnittstelle. Geeignete Produkte sind zum Beispiel Reiner SCT cyberJack Pinpad, Reiner SCT cyberJack e-com, SCM Chipdrive Pinpad, Kobil KAAN advanced, Kobil KAAN professional.
  • Software zum qualifizierten Signieren von Dateien im PAdES-SFormat. Geeignete Produkte sind zum Beispiel digiSeal office, SecSigner 2.0.0 oder OpenLimit CC Sign.
Eine Liste aller signaturgesetzkonformen Trustcenter, Kartenlesegeräte und Signaturanwendungskomponenten ist bei der Bundesnetzagentur einsehbar.

Wie ist die qualifizierte elektronische Signatur zu bekommen?

Zur Beantragung wird ein gültiges Pass- oder Ausweisdokument benötigt. Im Rahmen der VE ist es für die Testierer nicht erforderlich, eine berufsrechtliche Zulassung (zum Beispiel als Rechtsanwalt) oder die Firmenzugehörigkeit in ihr Signaturzertifikat aufnehmen zu lassen. Sofern diese Angaben trotzdem aufgenommen werden sollen, sind sie allerdings offiziell nachzuweisen.
Zahlreiche IHKs bieten ihren Mitgliedern einen komfortablen Signaturservice an. Hier können Sie eine individuelle IHK-Signaturkarte aus dem Hause D-TRUST beantragen und gleichzeitig ein Kartenlesegerät "Reiner SCT cyber Jack Pinpad" bestellen. Für die Dateisignatur steht der SecSigner kostenlos im Internet als Download zur Verfügung.