Fragen und Antworten

ChamberCard

Egal ob im Umweltbereich, in der Außenwirtschaft oder bei der Buchhaltung – immer mehr Vorgänge im geschäftlichen Umfeld laufen vollelektronisch ab. Damit die Prozesse auch wirklich vertrauenswürdig und rechtssicher sind, benötigt man die elektronische Signatur. Doch: wo bekommt man sie, was kostet sie, wozu kann man sie nutzen?
Die Industrie- und Handelskammern nehmen Ihren Antrag zur Erteilung eines Zertifikats für die digitale Signatur entgegen. Vertragspartner ist die D-Trust in Berlin. D-Trust ist ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.

Was kann man mit der digitalen Signatur alles machen?

Wie komme ich an meine persönliche IHK-ChamberCard?

Nach telefonischer Terminvereinbarung können Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis in der IHK erscheinen. Der Personalausweis muss noch mindestens vier Wochen Gültigkeit besitzen. Sie haben auch die Möglichkeit das Online-Verfahren mit PostIdent-Identifizierung  zu nutzen.
Sofern Sie nicht Inhaber oder im Handelsregister eingetragener Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand des Unternehmens sind, benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung über die Organisationszugehörigkeit (Formular erhältlich bei Ihrer IHK). Ihre Daten werden an die Zertifizierungsstelle - unseren Partner D-Trust GmbH in Berlin - übermittelt. Dort wird dann unter strengsten Sicherheitsauflagen Ihre individuelle IHK-ChamberCard erzeugt. Anschließend wird Ihnen Ihr Startpaket zugeschickt.

Was kostet die ChamberCard und was gehört zum Lieferumfang?

Den Preis und Lieferumfang entnehmen Sie bitte dem Produktblatt.

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung der ChamberCard erforderlich?

  • Internetzugang
  • Microsoft-Betriebssystemumgebung
  • 60 MB freier Festplattenspeicher
  • Pentium (o kompatibler) Prozessor / 300 MHz oder höher
  • 2 GB Arbeitsspeicher (4 GB empfohlen)
  • USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers

Wie wird das Chipkartenlesegerät an den Computer angeschlossen?

Das Chipkartenlesegerät wird an einen USB-Anschluss ihres Computers angeschlossen.

Ist die ChamberCard mit den Zertifikaten anderer Anbieter kompatibel?

Durch die eIDAS-Verordnung existiert ein gemeinsames technisches Niveau qualifizierter Signaturen im EU-Raum. Eine Liste aller signaturgesetzkonformen Trustcenter, Kartenlesegeräte und Signaturanwendungskomponenten ist beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur einsehbar.

Ist eine digitale Signatur mit einer persönlichen Unterschrift gleichzusetzen?

Das Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Signaturgesetz, kurz: SigG) trat am 22. Mai 2001 in Kraft und legte bis zum Inkrafttreten der eIDAS-Verordnung (am 1. Juli 2016) und des Vertrauensdienstegesetzes (am 29. Juli 2017) die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen. Seit dem 1. Juli 2016 regelt nun die neue eIDAS-Verordnung die Rechtswirkung der qualifizierten elektronischen Signatur. Als Option zur Schriftform wird eine elektronische Form ermöglicht, die als Substitut für die eigenhändige Unterschrift die elektronische Signierung des Dokuments erfordert. Unser Partner D-Trust, der die IHK-ChamberCard produziert, genügt auch nach der neuen eIDAS-Verrodnung den höchsten Anforderungen.

Ich habe IHK-ChamberCard erhalten, habe aber Schwierigkeiten bei der Installation.

Für Schwierigkeiten mit der Signaturkarte steht der D-Trust-Support zur Verfügung (Telefon: 030 25 98 0 beziehungsweise support@d-trust.net). Probleme bei der Installation eines Kartenlesers sollten mit dem Hersteller gelöst werden.
Für weitere Fragen zum eUZ kontaktieren Sie bitte die eUZ-Hilfe der IHK-GFI: euzweb.support@gfi.ihk.de. Eine erste Lösungshilfe finden Sie im Internet unter euz.ihk.de.

Meine Signaturkarte ist abgelaufen, wie beantrage ich eine Folgekarte?

D-TRUST hat ein erleichtertes Antragsverfahren für eine Folge-Signaturkarte eingeführt. Dieses Verfahren ist nun so vereinfacht worden, dass noch mehr Kunden davon profitieren können: Bislang musste das Ausweisdokument, dass der Kunde bei der ersten Signaturkartenbeantragung in der IHK vorgelegt hatte, auch zum Zeitpunkt der Folgekartenbeantragung noch gültig sein. Diese Einschränkung gilt nun nicht mehr. Auch die Kunden, die während der Laufzeit der Signaturkarte einen neuen Ausweis bekommen haben, können jetzt die Folgekarte in Auftrag geben.
Für die Beantragung einer Folgekarte gelten jetzt also nur noch folgende Bedingungen:
  • ihr Name und die Firmenzugehörigkeit des Antragstellers dürfen sich
    zwischenzeitlich nicht geändert haben.
  • seit Ablauf der alten Signaturkarte dürfen nicht mehr als 180 Tage vergangen sein.
  • Sie haben bisher nicht mehr als eine Folgekarten bei D-Trust bestellt.
  • Ihr Ausweis, mit dem Sie sich bei der Vorgängerkarte identifiziert haben, ist noch mindestens vier Wochen gültig.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die IHK-Signaturkunden, deren Karte abläuft, einfach online eine Folgekarte beantragen, ohne dass die IHK-Registrierungsstelle aktiv werden muss.
Den Preis für eine Folgekarte entnehmen Sie bitte den Produktblättern. Die Kunden, deren Signaturkarte abläuft, erhalten rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eine elektronische Nachricht von D-TRUST mit weiterführenden Informationen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgrund regulatorischer Vorgaben Anfang 2023 eine Anpassung bei der Bestellung von Folgekarten erfolgen musste. D-Trust muss in regelmäßigen Abständen eine aktuelle, erneute Identifizierung der Antragsteller nachweisen. Deshalb kann mit einer  bestehenden Identifizierung nur noch zweimal eine Folgekarte beantragt werden.

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