EU-Bauproduktenverordnung

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte

Bei Handel und Herstellung harmonisierter Bauprodukte wie Fenster, Holzschrauben, Dämmungen oder Markisen gelten die Regeln der EU-Bauproduktenverordnung. Ein Überblick. 
Seit Juli 2013 gilt in der Europäischen Union für die Herstellung und den Handel harmonisierter Bauprodukte (zum Beispiel Fenster, Holzschrauben, Dämmungen oder Markisen) die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten oder kurz EU-Bauproduktenverordnung. Darüber hinaus ist das deutsche Bauproduktengesetz zu beachten. Diese Regulierungen zielen auf den Schutz vor unsicheren Bauprodukten ab und sollen einen Beitrag zum fairen Wettbewerb leisten und den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt ermöglichen. Die Bauprodukten- VO gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU für Produkte, die von einer europäischen harmonisierten Norm erfasst sind oder für die eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde. Hersteller werden darin verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, die CE-Kennzeichnung anzubringen, sowie für das Produkt Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen zur Verfügung zu stellen.
Händler von Bauprodukten müssen auf korrekte CE-Kennzeichnung und das Vorhandensein der erforderlichen Unterlagen achten und dürfen Bauprodukte nicht anbieten, sofern der Verdacht besteht, dass ein Bauprodukt nicht der Leistungserklärung entspricht. Eine Zusammenstellung der Normen (hEN-Liste) beziehungsweise technischen Bewertungen veröffentlicht das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Das DIBt nimmt für die 16 Länder und den Bund zahlreiche öffentliche Aufgaben im Bereich der Bautechnik wahr. Es ist auch die gemeinsame Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte und wird von den Marktüberwachungsbehörden der Länder ergänzt. Die Marktüberwachung arbeitet auf Basis der Marktüberwachungsverordnung der Europäischen Union, des Marktüberwachungsgesetzes und der Marktüberwachungsdurchführungs-verordnungen der Länder.
In Schleswig-Holstein ist die Marktüberwachung für Bauprodukte neu strukturiert und bei der Materialprüfanstalt der Technischen Hochschule Lübeck angesiedelt. In Deutschland einmalig wird die Marktüberwachung mit Forschung und Prüfpraxis verknüpft.