Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der Innovationskraft, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche Baden-Württembergs zu erzielen.

Aktuelles

Wer wird gefördert?

Die Förderung ist für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigte in ländlichen Gemeinden aus Baden-Württemberg ausgelegt. In den Landkreisen Rottweil, Schwarzwald-Baar und Tuttlingen sind nach der Förderdefinition alle Gemeinden eingenommen. Bewerben können sich Gemeinden mit interessierten Unternehmen. Jeweils im März und September werden die vorliegenden Aufnahmeanträge von einem Ausschuss bewertet und ein Fördervorschlag ausgearbeitet. Näheres zur Bewerbung finden Sie in der Ausschreibung.

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Zusätzlich sollen nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden. Die Möglichkeit, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizienter und schneller zu produzieren, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Förderkonditionen

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 %, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigte erhalten bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist im Regelfall auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt. Investitionen in die Kreislaufwirtschaft sowie Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro anheben.
Stichtag der Ausschreibungsrunden ist jeweils zum 28. Februar und am 31. August eines Jahres. Die Förderung wird voraussichtlich bis 31. August 2027 fortgesetzt. 

Wie erfolgt die Auswahl der Bewerbungen?

Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch einen Ausschuss. Maßgebliche Kriterien sind Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Beurteilung der eigenen Produkte/Dienstleitungen hinsichtlich Marktpotential, Technologie- und Innovationspotential des Unternehmens sowie der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

Weitere Informationen und Antragstellung

Weitere Informationen zum Förderprogramm und für die Antragstellung finden Sie unter dem Link: