Zuschussprogramm

DigiRess

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt mit dem neuen Förderprogramm “Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen” (DigiRess) Vorhaben von Unternehmen im Bereich der Digitalisierung, die zu einem besseren Schutz und einer effizienteren Nutzung von Ressourcen beitragen. 

Aktuelles 

-   Aufgrund der guten Resonanz bis zum 3. Stichtag am 15. Oktober 2022 müssen wir den vorgesehenen 4. Stichtag (15. November 2022) und 5. Stichtag (15. Dezember 2022) leider aussetzen. Zu einer ggf. möglichen Skizzeneinreichung im Jahr 2023 werden wir zu einem späteren Zeitpunkt informieren. 
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Wer wird gefördert?

  •  Die Förderung richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) .
  • Großunternehmen sind nur in Verbundvorhaben mit KMU antragsberechtigt (mit einem hohen finanziellen Eigenanteil). 
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind ebenfalls nur als Verbundpartner antragsberechtigt (und müssen ebenfalls einen finanziellen Eigenanteil nachweisen). Hierbei wird im Einzelfall die Notwendigkeit geprüft. 
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Was wird gefördert? 

Gefördert werden Projekte, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in KMU ermöglichen, indem sie 
  • den direkten Ressourceneinsatz in Produkten reduzieren 
  • geplante Ausschüsse und Emissionen vermeiden oder reduzieren 
  • die technische Produktlebensdauer oder die Nutzungsdauer erhöhen 
  • eine inner- und/oder überbetriebliche Kreislaufführung fördern 
  • eine handhabbare Aufbereitung und Wiederverwendung von Produkten gewährleisten
Die Projekte sollen dabei primär die Umsetzung konkreter Digitalisierungsmaßnahmen adressieren, die die Ressourceneffizienz und Kreislauffähigkeit in KMU steigern. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die innovative Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen von KMU entwickeln, die beispielgebend sind für eine umwelt- und klimagerechte digitale Transformation der Wertschöpfung.
Das Förderprogramm kann in drei thematische Schwerpunkte unterteilt werden: 
  • Digitale Optimierung von Produktionsprozessen 
  • Digitale Optimierung der Produktgestaltung
  • Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung
Darüber hinaus können auch Projekte gefördert werden, die sich nicht explizit in diese Förderschwerpunkte einreihen lassen.  Details zu den einzelnen Schwerpunkten können Sie HIER nachlesen. 
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Wie und wie hoch wird gefördert? 

  • Die Förderung erfolgt mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse. 
  • Vorhaben können einen Zeitraum von 24 Monaten abbilden. 
Um möglichst vielfältig auf die Erfordernisse der AntragstellerInnen eingehen zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten im Rahmen der Skizzeneinreichung und auch im Rahmen der späteren Antragstellung: 
Skizzenverfahren: 
  • Variante 1: vereinfachte Skizzen für Einzelvorhaben von KMU mit Fördervolumen bis 200.000 Euro (im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe) 
  • Variante 2: umfangreiche Skizze für Einzelvorhaben von KMU abseits einer De-minimis-Beihilfe und für Verbundvorhaben von mehreren Partnerinnen und Partnern 
Antragsverfahren: 
  • Modul 1: KMU sollen unabhängig von der Skizzenvariante die Möglichkeit haben, kleine Fördervolumina (bis 200.00 Euro) als De-minimis-Beihilfe zu attraktiven Förderkonditionen zu beantragen
    → Förderquoten bis zu 85%
  • Modul 2: Die Förderung erfolgt im Rahmen einer EU-Verordnung (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) als Beihilfe auf Grundlage von Artikel 28 und Artikel 29 der Förderrichtlinie
    → Förderquoten bis zu 50%, für Großunternehmen nur bis zu 15%
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Wie stellt man einen Antrag? 

Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten (bei Verbundvorhaben die Verbundkoordinierenden) eine aussagefähige Projektskizze ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind um die Projektskizze hinsichtlich der Auswahlkriterien positiv bewertet und im Wettbewerb ausgewählt wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderungen zur formellen Antragstellung.
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Wann und Wo stellt man den Antrag? 

In der ersten Verfahrensstufe sind beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Internetportal: https://www.projekt-portal-vditz.de/ einzureichen. 
Die Vorlagefrist endet zum 15. des Monats. 
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Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung? 

  • IHK-Innovationsberatung: Die IHK unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
  • Weiterführende Informationen finden Sie hier
  • Die aktuelle Förderrichtlinie können Sie hier nachlesen.
  • FAQ des Förderprogramms finden Sie hier.
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