Medieninformation vom 2. Februar 2022

IHK-Online-Seminar am 15. Februar: Betriebsratswahlen aus Arbeitgebersicht

Die IHK bietet im Hinblick auf die von März bis Mai anstehenden regelmäßigen Betriebsratswahlen in Betrieben am 8. Februar um 15 Uhr ein kostenfreies Online-Seminar unter dem Titel „Betriebsratswahlen aus Arbeitgebersicht“ an. Dabei lernen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Personalverantwortliche die rechtlichen Rahmenbedingungen des Wahlverfahrens sowie die Situationen und Handlungsfelder kennen, die sich typischerweise vor, während und nach der Wahl für den Arbeitgeber ergeben. Interessierte können sich über die IHK-Homepage unter www.ihk-sbh.de/veranstaltungen kostenfrei zu dieser Veranstaltung anmelden.
Der Vortrag der Referenten Rechtsanwalt Dr. Ralf Kittelberger und Rechtsanwalt Markus Gloksin vermittelt einen Überblick zum Ablauf der Wahl, außerdem gehen die Referenten auf die Rechtsgrundlagen und relevante Rechtsfragen, die aus Arbeitgebersicht bei der Betriebsratswahl zu beachten sind, ein. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden praktische Hinweise zu den Besonderheiten bei der Listenwahl, den Folgen und Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Wahlfehlern und zum Inhalt und Reichweite des Sonderkündigungsschutzes der unterschiedlichen Akteure bei der Betriebsratswahl.
„Die Wahl des Betriebsrats ist betriebspolitisch von großer Bedeutung und das Wahlverfahren ist so komplex wie fehleranfällig. Gerade weil die Betriebsratswahlen von der Arbeitnehmerseite organisiert und geleitet werden – nämlich von einem durch den bestehenden Betriebsrat bestellten Wahlvorstand, der sich aus wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs zusammensetzt und der sich in der Regel vor der Wahl schulen lässt – sollten Arbeitgeber sich rechtzeitig auf die Wahlen vorbereiten“, so IHK-Rechtsreferent Stefan Villing.