Medieninformation vom 19. November 2021

Aktuelle Coronaverordnung: Regionale Wirtschaft mahnt praktikable Umsetzung an

In einer Blitzumfrage hat die IHK das Stimmungsbild der regionalen Unternehmen zu den neuen Corona-Maßnahmen abgefragt. IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez zieht aus der Umfrage das Fazit: „Drei Dinge sind für die Betriebe jetzt unerlässlich: Umsetzbarkeit, Planbarkeit und Rechtssicherheit.“
„Der Gesetzgeber hat sich erneut vom Infektionsgeschehen überraschen lassen. Intensivmediziner wie Wirtschaftsverbände forderten seit dem Abklingen der letzten Welle eine Vorbereitung auf Herbst und Winter. Dass sich das Chaos des vergangenen Winters nun wiederholt, trifft die Betriebe hart, die seit fast zwei Jahren Hygienekonzepte umsetzen. Die geplante Verlängerung der Wirtschaftshilfen ist in Bezug auf die verschärften Maßnahmen zu begrüßen – die innerbetriebliche Belastung für die Unternehmen werden sie jedoch nicht ausgleichen können.“
Die Umfrage, an der sich mehr als 100 Unternehmerinnen und Unternehmer beteiligt haben, zeigt: fast dreiviertel der Unternehmen wünschen sich klare, einheitliche Regelungen.
Eine starke Mehrheit von 80 Prozent begrüßt das überfällige Fragerecht zum Impfstatus. „Die 3G-Regel am Arbeitsplatz in dieser pandemischen Lage und vor allem auch die Auskunftspflicht zum Impfstatus der Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber sind im Grundsatz richtig. Denn 3G kann ein wirksames Mittel sein, das zur Vereinheitlichung der betrieblichen Schutzmaßnahmen beiträgt“, so Albiez.
Gegenüber den verpflichtenden Kontrollen durch die Arbeitgeber ist die regionale Wirtschaft jedoch gespalten. Die Hälfte der befragten Unternehmen sieht die verpflichtenden Kontrollen kritisch. „Dass Impf- und Genesenennachweise nur einmal vorgelegt werden müssen entlastet die Unternehmen. Die tägliche Kontrolle der Testnachweise wird aber vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung. Gerade im ländlichen Raum sind Teststellen nicht an jeder Straßenecke zu finden und das bedeutet, dass Arbeitgeber zur Sicherung der Betriebsabläufe die Testungen selbst überwachen oder durchführen müssen.“
Bezüglich der Ausweitung einer flächendeckenden 2G-Regel ergibt sich kein eindeutiges Meinungsbild. Im Groß- und Einzelhandel, der hier die größten Umsatzrückgänge befürchtet, ist die Ablehnung am größten (65 Prozent). „Für alle Betriebe stellt das aktuelle Pandemiegeschehen eine große Herausforderung dar. Aus Gesprächen mit den Händlern vor Ort wissen wir, dass bereits die 3G-Regel in der baden-württembergischen Alarmstufe stellenweise zu einem starken Rückgang der Kundenfrequenz geführt hat. Aber auch die 3G-Pflicht in den Betrieben wird die Belastung branchenübergreifend noch einmal erhöhen“, berichtet der IHK-Hauptgeschäftsführer.
Sein abschließender Appell: „Ohne eine ausreichend hohe Impfquote werden wir uns aus diesem Kreislauf von Beschränkungen und Lockerungen nicht befreien können. Der Weg zur wirtschaftlichen Erholung führt über die Impfung und hierzu können wir alle beitragen.“
Die IHK informiert über die aktuelle Rechtslage im Internet unter www.ihk-sbh.de/corona-im-betrieb – die Informationen werden laufend ergänzt. Unternehmen werden auch Hinweisschilder zur Kundeninformation über Zugangsbeschränkungen unter www.ihk-sbh.de/coronaschilder zur Verfügung gestellt.