Medieninformation vom 4. Februar 2021

Zuschuss von Land und EU bei umfangreichen Investitionen

Unternehmen haben noch bis zum 28. Februar die Chance, die Förderung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ zusammen mit ihrer Gemeinde zu beantragen.
„In den letzten Jahren nutzen die meisten Unternehmen aus Baden-Württemberg die Förderung, um ihren Neu- bzw. Umbau zu bezuschussen oder um in eine neue Maschine zu investieren. Dabei kann jedes Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten aus den Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis den Antrag stellen,“ sagt IHK-Technologietransfermanager Michael Löffler.
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten bis zu 20 Prozent, Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigte erhalten immerhin noch bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist im Regelfall auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt. „Wichtig hierbei, die Förderung wird nur genehmigt, wenn das Unternehmen ein neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung einführen wird. Wem die Zeit für den Antrag zu knapp sein sollte, kann ihn auch in der nächsten Ausschreibungsphase bis zum 31. August stellen“, so Löffler.
Weitere Informationen zur Förderung erteilt bei der IHK Michael Löffler, Telefon: 07721 922-206 bzw. per E-Mail: loeffler@vs.ihk.de. Mehr Details zum Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ sind auf der IHK-Internetseite unter www.ihk-sbh.de in der Suchleiste mit der Eingabe der Dokumentennummer 5007366 zu finden.