Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das neue Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe, die bereits gegründet sind. Sie können nun Förderungen für bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) erhalten. 

Ziel

Ziel des neuen Bundesprogrammes „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von bereits gegründeten kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Wenn Beratungsbedarf vor der Gründung besteht, kann dieser mittels des Bildungsschecks des Landes MV gedeckt werden.

Förderhöhe

Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt maximal 3.500 Euro, wobei der Zuschuss für Betriebsstätten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 Prozent (maximal 2.800,00 EUR) der förderfähigen Beratungskosten umfasst. Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge.
Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Beantragung

IHK zu Rostock als Regionalpartnerin

Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. In diesem Gespräch informiert die IHK über die Fördermodalitäten des Bundesprogramms, erstellt ein erforderliches Bestätigungsschreiben und informiert ggf. über alternative oder ergänzende Beratungsprogramme des Bundes und des Landes MV.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" können Sie auf der Internetseite der DIHK-Leitstelle oder direkt auf der Internetseite der BAFA nachlesen.
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