Tourismus und Gastronomie
Die Landesregierung berät in regelmäßigen Abständen zu den geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Die aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte der
Corona-Landesverordnung M-V.
Gaststätten und Restaurants
Grundsätzlich dürfen Gaststätten und Restaurants im Sinne des
§ 1 des Gaststättengesetzes öffnen.
Seit dem 28.04.2022 gelten nur noch die im Infektionsschutzgesetz geregelten sogenannten Basisschutzmaßnahmen, wie z.B. die Maskenpflicht im ÖPNV, 3G Pflichten in Krankenhäusern oder aber Maskenpflichten in Arztpraxen, Tageskliniken etc., sofern eine Gefahr für vulnerable Gruppen besteht.
Steuerentlastung:
Die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants und Cafés bleibt befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent
(siehe Bundesfinanzministerium). Der Steuersatz für Getränke beträgt 19 %.
Bei Pauschalpreisen für Verpflegung kann ein pauschaler Getränkeanteil von 30 Prozent zum Normalsatz am Gesamtfrühstückspreis berücksichtigt werden. 70 Prozent des Pauschalpreises können ermäßigt besteuert werden .
Bei Pauschalpreisen für Verpflegung kann ein pauschaler Getränkeanteil von 30 Prozent zum Normalsatz am Gesamtfrühstückspreis berücksichtigt werden. 70 Prozent des Pauschalpreises können ermäßigt besteuert werden .
Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze
Seit dem 28.04.2022 gelten nur noch die im Infektionsschutzgesetz geregelten sogenannten Basisschutzmaßnahmen, wie z.B. die Maskenpflicht im ÖPNV, 3G Pflichten in Krankenhäusern oder aber Maskenpflichten in Arztpraxen, Tageskliniken etc., sofern eine Gefahr für vulnerable Gruppen besteht.
Links zu weiteren Verbänden und Branchen
Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern
Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern bündelt alle Informationen auf der
Branchenplattform.
DEHOGA
Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) informiert die
Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie zum Coronavirus mit einem umfangreichen Merkblatt.
Stand: 28.04.2022