Corona: Aktuelles in der Aus- und Weiterbildung
NEWS-TICKER der Aus- und Weiterbildung
+++ Zwischenprüfungen / Teil 1 Prüfungen Herbst 2022 finden regulär statt +++ Maskenpflicht bei Prüfungen entfällt +++ Testpflicht in Prüfungsstätten möglich (Hausrecht beachten) +++ Infos zum Mobilen Ausbilden +++ Was müssen Unternehmen, Ausbildende und Azubis in der Corona-Pandemie beachten +++ digitale Lernangebote für Azubis +++
AUSBILDUNG
- Die Zwischenprüfungen / Teil 1 Prüfungen Herbst 2022 finden regulär statt.
WEITERBILDUNG / SACH- und FACHKUNDEPRÜFUNGEN
- Die IHK-Fortbildungsprüfungen, Unterrichtungen sowie Sachkundeprüfungen finden regulär statt.
Hinweise zur Prüfungsdurchführung
Ab dem 28. April entfällt die
Maskenpflicht bei den Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung. Bitte nehmen Sie vorsorglich einen medizinischen Mund-/Nasenschutz mit zur Prüfung für den Fall, dass eine Prüfungsstätte das Tragen einer Maske fordert.
Die
Testpflicht
entfällt.
Bitte beachten Sie folgende
Ausnahme
:
Für ungeimpfte Auszubildende/Prüflinge gilt an folgendem Prüfort weiterhin eine Testpflicht:
AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH,
Alter Hafen Süd 334, 18069 Rostock
Optimales Hygieneverhalten der Prüfungsteilnehmer
Ein gutes
Hygieneverhalten ist der effektivste Schutz gegen die Weiterverbreitung von Krankheitserregern. Auch an die
Prüfungsteilnehmer geht die
dringende Aufforderung, sich vor Antritt der Prüfungen insbesondere an alle
behördlichen Vorgaben zu halten und
mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin Kontakte eigenverantwortlich so zu
beschränken, dass ein Infektions- und Quarantäne-Risiko minimiert und eine Teilnahme an der Prüfung nicht in Frage gestellt wird.
Informationen zum Berufsschulunterricht
Die Berufsschulen in Mecklenburg-Vorpommern
sind für alle Ausbildungsjahrgänge geöffnet. Es gilt für alle Berufsschüler eine Präsenzpflicht.
Der Berufsschulunterricht wird auch unter Pandemiebedingungen in gewohntem Umfang nach Turnusplan und Stundentafel durchgeführt.
In jedem Fall sind die Auszubildenden gemäß § 15 Abs. (1) Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Eine Beschäftigung der Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb sollte an Berufsschultagen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zum Berufsschulunterricht werden auf der Homepage der jeweiligen Berufsschule veröffentlicht.
Digitale Angebote für Azubis und Ausbildende
Sich unter Pandemiebedingungen im Home-Office auf eine Prüfung vorzubereiten oder fit in der Ausbildung zu bleiben ist für Azubis und ihr Ausbildungsbetriebe eine besondere Herausforderung. Hier finden Sie eine
Übersicht von Lernangeboten oder Angeboten zur Prüfungsvorbereitung, die in der Regel kostenfrei zu Verfügung stehen.
FAQs zur Aus- und Weiterbildung in der Corona-Pandemie
Stand:
28. April 2022