Antragsstart der Härtefallhilfen Energie für Unternehmen
Seit dem 15. Februar 2023 können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen.
Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt. Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle).
Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein. Zusätzlich zu den Hilfen gibt es eine spezielle Härtefallkommission, die sich Einzelfälle von besonderer Härte ansehen wird, um gegebenenfalls Einzelfalllösungen zu finden.
Förderanträge für unterschiedliche Energieversorgung im Unternehmen möglich
Für Unternehmen mit einer leitungsgebundenen Energieversorgung durch Strom gilt:
Der vom Unternehmen zu zahlende Preis für Strom muss sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juni bis November 2021)
mindestens verdreifacht haben (maßgeblich ist die Veränderung des Arbeitspreises je kWh ohne Mehrwertsteuer). Zudem muss für den Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 ein monatlicher Abschlag (ohne MwSt.) für Strom von mindestens 1.000 Euro nachgewiesen werden.
Für Unternehmen mit einer leitungsgebundenen Energieversorgung durch Gas als Hauptenergiequelle gilt:
Der vom Unternehmen zu zahlende Preis für Gas muss sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juni bis November 2021)
mindestens verdreifacht haben (maßgeblich ist die Veränderung des Arbeitspreises je kWh ohne Mehrwertsteuer). Weiterhin ist für den Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 ein monatlicher Abschlag (ohne MwSt.) für Gas von mindestens 1.000 Euro nachzuweisen.
Diese Unternehmen (leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und/oder Gas) erhalten einen einmaligen
Ausgleich von bis zu 100 Prozent ihres durchschnittlichen monatlichen Abschlags für Strom und/oder Gas.
Für Unternehmen mit einer nicht leitungsgebundenen Energieversorgung gilt:
Wenn anstelle von leitungsgebundenem Gas Öl, Kohle, Holz/Pellets und/oder nicht leitungsgebundenes Gas als Hauptenergiequelle genutzt wird, müssen die Beschaffungsausgaben insgesamt für diese Energieträger im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2021 einen über die Verdreifachung hinausgehenden Ausgabenanstieg von mindestens 1.250 Euro aufweisen. Zudem gilt, dass für das Jahr 2021 Energiekosten (ohne Kosten für Treibstoffe für Fahrzeuge und fahrbare Maschinen) in Höhe von mindestens sechs Prozent vom Umsatz angefallen sein müssen.
Diese Unternehmen erhalten einen einmaligen
Ausgleich von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über die Verdreifachung der Beschaffungsausgaben hinausgehen. Eine kombinierte Antragstellung für Strom plus Gas beziehungsweise Strom plus nicht leitungsgebundenem Energieträger ist möglich.
Informationen zum Antragsverfahren
Die schriftlichen Anträge können formgebunden bis zum 22.03.2023 beim LFI eingereicht werden.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des LFI.
Die eingehenden Anträge werden zunächst im LFI erfasst, nach Ende der Antragsfrist starten die Bewilligungen und Auszahlungen. Die Gewährung beziehungsweise die Höhe der Billigkeitsleistung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
In Mecklenburg-Vorpommern sollen für besondere Härtefälle insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden: bis zu 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelungen des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen. Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.
Auch Kulturbetriebe können Energiehilfen beantragen
Das Online-Portal für Kulturbetriebe, um die Energiehilfen des Bundes zu beantragen, ist ab sofort erreichbar. Unter dem Link
https://www.kulturfonds-energie.de können sich Kultureinrichtungen und Veranstalter anmelden. Der Bund stellt für diese Hilfen bundesweit bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung, das Land Mecklenburg-Vorpommern wird die Bundeshilfen mit 3,3 Millionen Euro aus dem Härtefallfonds des Landes ergänzen.