Förderung von E-Mobilität

Förderdatenbank Elektromobilität

Bundesweit gibt es zahlreiche Programme, die Unternehmen oder Privatpersonen finanziell dabei unterstützen, ihre Mobilität klimafreundlicher zu gestalten. Die Datenbank von The Mobility House kann Unternehmen eine schnelle Übersicht zu passenden Fördermöglichkeiten geben.
The Mobility House informiert, berät und unterstützt Unternehmen beim Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Neben Schulungen und Webinaren gehört eine Datenbank zu Förderprogrammen für Ladestationen und E-Fahrzeuge von Bund, Ländern und Städten zu ihrem Informationsangebot. Interessierte Unternehmen können die Programme nach Postleitzahl filtern und so ein passendes Programm finden. Mit wenigen Klicks gelangen sie direkt zur Antragsstellung oder zu weiteren Informationen der Fördergeber.

Förderprogramm Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

Das Förderprogramm Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur startet. Der Kauf von Lkw der Klassen N1, N2 und N3 (Umbau N2 und N3) wird mit 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einem Diesel-Lkw gefördert. Bei der Errichtung damit verbundener Tank- und Ladeinfrastruktur beträgt die Förderquote 80 Prozent der gesamten Investitionskosten. Der erste Förderaufruf beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) läuft vom 16.08. bis 27.09.2021.
Mit dem Förderprogramm nach der Richtlinie KsNI („Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“) sollen die Treibhausgasemissionen mit Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt und damit das Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge umgesetzt werden. Nachdem die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, wurden jetzt der Richtlinientext und der erste Förderaufruf veröffentlicht.Konkret umfasst die Förderrichtlinie drei Elemente:Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.Abgewickelt wird das Förderprogramm über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Informationen zum Antragsprozess finden Sie hier. Fahrzeuge können anders als beim Umweltbonus nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids beschafft werden. Erste Anträge über das eService-Portal können ab 16. August gestellt werden.
Unter www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de haben Verkehrsministerium und NOW GmbH zudem eine Webseite rund um Fragen der Umstellung der Nutzfahrzeugflotten auf alternative Antriebe ins Leben gerufen. Neben Informationen zum Förderprogramm gibt es u. a. auch eine Übersicht über erhältliche Nutzfahrzeuge mit batterieelektrischem und Brennstoffzellenantrieb.

Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

Die Zukunft der Automobilindustrie wird durch die Elektromobilität und die Digitalisierung entschieden. Durch Digitalisierung, Automatisierung und neue Antriebstechnologien als Antwort auf die Regulierung von Schadstoff- und CO2-Emissionen befindet sich die Branche in einem deutlichen Strukturwandel. 
Mit der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) wird der Erwerb von reinen Elektrofahrzeugen, von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und Wasserstoff-/Brennstoffzellenfahrzeugen bezuschusst. So soll die gemeinsam von Bundesregierung und Automobilindustrie gesetzte Zielmarke von einer Million Elektrofahrzeugen erreicht werden.
Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2019 zugelassen wurden und bis zum 31.12.2025.
  • Bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro beträgt der Umweltbonus für rein elektrisches Fahrzeug 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride 4.500 Euro.
  • Über einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro beträgt der Umweltbonus für rein elektrisches Fahrzeug 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro.
Elektrofahrzeuge sind bei geringen Geschwindigkeiten sehr leise und damit insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen schwer oder gar nicht wahrnehmbar. Daher wird durch einen eigenen Förderbaustein die Anschaffung von Systemen gefördert, die mittels eines Schallzeichens Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer auf die Anwesenheit des Fahrzeugs aufmerksam macht (Acoustic Vehicle Alerting System – AVAS).
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie einen Antrag und erhalten allgemeine Informationen zum Förderprogramm.

Ebenfalls bis 2030 verlängert wird die Steuerfreiheit für die kostenlose Nutzung von Stromladestationen des Arbeitgebers für private Pkws oder Fahrräder und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.
Bestätigt hat der Bundestag auch die Sonderabschreibung für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge (bis 7,5 Tonnen) und Lastenfahrräder. Im Jahr der Anschaffung wird eine zusätzliche Abschreibung von 50 % des Anschaffungswertes zu den normalen Abschreibungen gewährt.

Förderrichtlinie für umweltfreundliche Nutzfahrzeuge

Das Förderrichtlinie zur Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen (EEN) bezuschusst die Anschaffung von für den Güterverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeugen mit energieeffizienten und/oder CO2-armen Antriebstechnologien.
Mit dem Förderprogramm für mehr Energieeffizienz und CO2-Einsparung im Straßengüterverkehr sollen die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf Umwelt und Klima reduziert werden. Unternehmen des Güterkraftverkehrs erhalten Zuschüsse zur Förderung der Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen (mindestens 7,5 Tonnen) mit Erdgasantrieb (CNG), Flüssigantrieb (LNG) oder bestimmten Elektroantrieben (reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge).
Die Fahrzeuge müssen als serienmäßiges Neufahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat zum Verkauf angeboten werden. Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen.
Der Zuschuss ist abhängig von der Antriebsart und wird wie folgt festgelegt:
  • Erdgasantrieb (CNG): 8.000 Euro
  • Flüssigerdgasantrieb (LNG) 12.000 Euro
  • Elektroantrieb bis einschließlich 12 Tonnen 12.000 Euro
  • Elektroantrieb ab 12 Tonnen 40.000 Euro
Die Summe darf insgesamt 40 Prozent der Investitionsmehrkosten nicht überschreiten. Auch Leasing- und Mietkaufverträge können bezuschusst werden.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr veröffentlicht. Antrags- und Auszahlungsverfahren für die Förderprogramme können im eService-Portal abgewickelt werden.

Masterplan Ladeinfrastruktur

In dem "Masterplan Ladeinfrastruktur" enthalten sind Maßnahmen für den zügigen Aufbau einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für bis zu zehn Millionen E-Fahrzeuge bis 2030. Potenzielle Käufer müssen darauf vertrauen können, immer und überall die passende Ladesäule zu finden.

Kernpunkte des Masterplans

Konkret geht es um gezielte Förderungen, verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen und eine aktive Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Industrie. Dazu enthält der Plan folgende Kernpunkte:
  • Der Aufbau der Ladeinfrastruktur ist ein wesentlicher Teil der Maßnahmen aus dem im Oktober beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030.
  • In den nächsten zwei Jahren sollen 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Die Automobilwirtschaft wird bis 2022 15.000 öffentliche Ladepunkte beisteuern.
  • Zusätzlich zum beschleunigten Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur werden 2020 erstmals 50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen.
  • Um Elektromobilität attraktiver zu machen, werden verstärkt Ladepunkte an Kundenparkplätzen gefördert. Ein Aufruf dazu wird im Frühjahr 2020 starten.
  • Durch eine Versorgungsauflage soll zudem geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland ebenfalls Ladepunkte angeboten werden.
  • Für den koordinierten Aufbau wird noch 2019 eine "Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur" errichtet. Diese stellt sicher, dass jedes E-Fahrzeug vor Ort über eine nutzerfreundliche Infrastruktur verfügt.
  • Die Automobilindustrie strebt die Errichtung von 100.000 Ladepunkten auf ihren Betriebsgeländen und dem angeschlossenen Handel bis 2030 an.
  • Die Energiewirtschaft hat ebenfalls Anstrengungen angekündigt und wird noch 2019 mit den zuständigen Ministern zusammenkommen.
Das Bundesverkehrsministerium wird die Umsetzung des Masterplans koordinieren und begleiten. Damit Fehlentwicklungen vermieden und Hemmnisse frühzeitig identifiziert werden können, soll der Masterplan ab 2021 alle drei Jahre evaluiert werden.
Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht unter anderem eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte bis 2030 mit entsprechenden Förderprogrammen bis 2025 sowie die Förderung von gemeinsam genutzter privater und gewerblicher Ladeinfrastruktur vor.
Das Kompetenzzentrum E-Mobilität in MV berät kompetent und proaktiv über Fördermittel, Nutzungsmöglichkeiten und technische Voraussetzungen.

Konzept für bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV (LEKA MV) hat im Auftrag des Energieministeriums ein Ladeinfrastrukturkonzept für Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Damit erhalten alle Akteure im Land – dazu zählen Kommunen und deren Tochterunternehmen wie auch Private – die Möglichkeit, die wesentlichen und regional spezifischen Anforderungen der Elektromobilität im Nordosten nachzuvollziehen. Kern des Konzepts ist die Planung einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und Wasserstoff. 
„Ein wichtiger Baustein für einen wirkungsvollen Klimaschutz ist die Elektromobilität in Verbindung mit erneuerbarer Energie. Die bundesdeutschen und die europäischen Klimaschutzziele sind ohne Wandel in unserer Mobilität kaum erreichbar. Es ist daher eines unserer wichtigsten Anliegen, dass die saubere Energie, die wir hier erzeugen, auch vollständig – unter anderem im Verkehrssektor – genutzt wird“, nennt Landesenergieminister Christian Pegel den Anlass für die Beauftragung des Ladeinfrastrukturkonzepts.
„Inhalt des Auftrags war es, landestypische Anforderungen und Herausforderungen aufzuzeigen, Fakten und Zahlen zusammentragen und Prognosen zum weiteren Anstieg der Fahrzeugzahlen bis zum Jahr 2030 zu erstellen“, erklärt Frank Jacobi, Berater für Elektromobilität bei der LEKA MV. „Neben der größtenteils statistischen Arbeit haben wir einen begleitenden Erfahrungsaustausch mit den beteiligten Akteuren im Land gepflegt, unter anderem den Stadtwerken, kleinen und mittleren Unternehmen, Kommunen und Interessenverbänden“, führt er fort. Daraus ermittelte die LEKA MV den Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkten und Ladestrom sowie Wasserstoffladeinfrastruktur bis zum Jahr 2030.
Mit Hilfe des Konzepts sowie der Leitfäden für die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladepunkte in MV, die zeitgleich veröffentlicht wurden, informieren und unterstützen die Landesregierung und die LEKA M-V Errichter und Betreiber von Elektro- und Wasserstoffladeinfrastruktur im Land.