Ersatzbescheinigung

Seit 1. Januar 2013 werden die bisherigen Papierführerscheine durch Scheckkarten (ADRCard) ersetzt, wie es die internationalen Vorschriften durch die Änderung des Kapitels 8.2 ADR vorsehen.
Benötigen Sie eine Ersatzbescheinigung Ihrer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung stellt Ihnen Ihre IHK gegen eine Gebühr von 40 Euro eine ADR-Ersatzschulungsbescheinigung aus.
Bitte füllen Sie hierfür den Antrag auf Ausstellung einer ADR-Ersatzbescheinigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 195 KB) aus. 
Des Weiteren benötigen Sie ein biometrisches und aktuelles Lichtbild in Passbildqualität,
gemäß
Anlage 8 der Passverordnung.
Dieses kleben Sie bitte auf den dafür vorgesehenen passgenau in dem dafür vorgegebenen Rahmen ein. Bitte im Anschluss den Fotobogen vollständig ausfüllen und unterschreiben. Sie können die Original-Unterlagen persönlich bei der IHK für Rheinhessen abgeben oder per Post an die IHK für Rheinhessen senden. Sollten Sie sich für den Postweg entscheiden, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Personalausweises, des Reisepasses oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises/Passes.
Die UNECE (United Nations Economic Commission) verfolgte mit der Einführung der neuen Bescheinigung das Ziel, die Fälschungssicherheit zu erhöhen und ein einheitliches Bescheinigungsmuster in allen Mitgliedsstaaten zu etablieren. Die Vertragsparteien müssen dem Sekretariat der UNECE ein Muster jeder nationalen Bescheinigung, die in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt zur Ausstellung vorgesehen ist, sowie Muster der noch gültigen Bescheinigungen zur Verfügung stellen. Die Vertragsparteien dürfen zusätzlich erläuternde Bemerkungen einreichen. Das Sekretariat der UNECE muss die erhaltenen Informationen allen Vertragsparteien zugänglich machen. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht der aktuellen Bescheinigungsmuster aller Mitgliedsstaaten.

Hinweis:
Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen, enthält erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.