EU-Vorschriften für digitale Mobilitäts- und Ticketdienste

Gesetzesvorhaben Passenger Package
Bezeichnung EU-Vorschriften für multimodale digitale Mobilitätsdienste und einheitliche digitale Buchungs- und Ticketdienste
Dokumente Vorschlag für eine Verordnung - COM(2026)232
Erläuterung
Im Zentrum des Vorschlags der Kommission steht die Einführung eines sogenannten „Single Ticket“, das Preisvergleiche und durchgehende multimodale Buchungen über mehrere Eisenbahnunternehmen hinweg in einer einzigen Transaktion ermöglichen soll. Ziel ist es, einen bislang fragmentierten Markt stärker zu integrieren und damit die Attraktivität des Bahnverkehrs im europäischen Binnenmarkt zu steigern, auch mit Blick auf die Klimaziele der EU.
Kern des Pakets ist die vorgeschlagene Rail Ticketing Regulation, die Eisenbahnunternehmen verpflichten soll, umfassende Tarif- und Echtzeitdaten diskriminierungsfrei bereitzustellen und Kooperationsanfragen von Ticketvertriebsplattformen innerhalb festgelegter Fristen zu bedienen. Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung (>50% Marktanteil national) sollen darüber hinaus verpflichtet werden, auch Angebote von Wettbewerbern auf ihren eigenen Vertriebskanälen sichtbar zu machen („Hosting-Pflicht“).
Ergänzend dazu sieht die Multimodal Booking Regulation vor, dass größere digitale Plattformen Verkehrsdienstleistungen nach objektiven Kriterien wie Preis, Reisezeit oder Emissionen anzeigen müssen („neutral display“).
Für Reiseketten, die als Single Ticket gebucht werden, sollen künftig einheitliche und durchgehende Fahrgastrechte (inkl. Unterstützung, Weiterbeförderung, Erstattung und Entschädigung) für die gesamte Reise gelten, unabhängig von der Anzahl beteiligter Betreiber. Tickets sollen zudem mindestens fünf Monate vor Abfahrt verfügbar sein.
Das Paket wird nun in Verhandlungen zwischen Rat und Parlament eingebracht. Nach möglichem Abschluss hätten Unternehmen voraussichtlich ein Jahr Zeit, ihre Systeme dementsprechend anzupassen. Parallel sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie zur Bereitstellung multimodaler Verkehrsdaten (IST-Richtlinie) zu beschleunigen. Die Kommission sieht in diesem Ansatz ein zentrales Instrument zur Förderung von Wettbewerb und Innovation. Gleichzeitig wird aus der Branche bereits Kritik geäußert.
An den folgenden, aus unserer Sicht zentralen Fragen können Sie sich bei Ihrer Rückmeldung gerne orientieren.
  • Welche Chancen und Risiken bietet die verpflichtende neutrale Darstellung („neutral Display“) von Verkehrsangeboten für Geschäftsmodelle?
  • Wird erwartet, dass digitale Vermittlungsplattformen/ Drittanbieter durch die neuen Regelungen an Marktmacht gewinnen? Welche konkreten Auswirkungen hätte das auf Ihren Betrieb?
  • Wie bewerten Sie die Verpflichtung der diskriminierungsfreien Bereitstellung von Tarif- und Echtzeitdaten sowie zur Zusammenarbeit mit Drittplattformen hinsichtlich technischer Machbarkeit, Kosten und Wettbewerbswirkungen?
  • Wie sehen Sie die vorgesehen Verpflichtung zur Integration und Darstellung von Wettbewerbsangeboten („Hosting Pflicht“), sowohl aus Sicht größerer Anbieter als auch aus Sicht kleinerer Marktteilnehmer? Welche Chancen und Risiken sehen Sie für Ihr Unternehmen es?
  • Welche praktischen Herausforderungen sollten bei der Umsetzung der vorgesehenen Fristen und Anforderungen (z.B. Datenqualität, Standardisierung, Schnittstellen, Haftung) beachtet werden?
  • Wie bewerten Sie die Einführung durchgehender Fahrgastrechte bei multimodalen Reisen im Rahmen eines Single Tickets, insbesondere hinsichtlich Haftungsverteilung, operativer Umsetzung und Kosten?
  • Inwiefern halten Sie die Regulierung des Ticketings für geeignet, die Attraktivität des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs tatsächlich zu steigern, im Vergleich zu z.B. Maßnahmen im Infrastrukturausbau?
  • Welche konkreten Anpassungen oder Alternativen würden Sie empfehlen, um Wettbewerb, Innovation und Investition gleichermaßen zu fördern?
  • Wie lassen sich mögliche Zielkonflikte, z.B. zwischen den Interessen großer und kleiner Anbieter, bestmöglich auflösen?
Rückmeldung bis 13. Juli per E-Mail an Martin Krause