BNetzA stellt Orientierungspunkte zu den Industrienetzentgelten vor

Gesetzesvorhaben Netzentgeltsystematik mit Sondernetzentgelten für stromintensive Industriekunden
Bezeichnung BNetzA stellt Orientierungspunkte zu den Industrienetzentgelten vor
Erläuterung
Die Orientierungspunkte der Bundesnetzagentur skizzieren die künftige Netzentgeltsystematik mit Sondernetzentgelten für stromintensive Industriekunden. Die neue Regelung soll ab 2029 greifen und die bisherigen Sonderregelungen für Industrie und Gewerbe (§19-StromNEV) ersetzen.
Dabei bauen die neuen Regelungen zu Industrienetzentgelten auf den laufenden Prozess zur Neugestaltung der allgemeinen Netzentgeltverordnung (AgNes) auf. Das neue Grundmodell zur Bestimmung des allgemeinen Netzentgelts soll sich künftig aus einem Kapazitätspreis sowie zwei Arbeitspreisen (AP1/AP2) zusammensetzen. Unternehmen wählen dabei eine feste Netzkapazität; solange sie darunter bleiben, gilt ein niedriger Arbeitspreis (AP1), bei Überschreitung ein höherer (AP2). Das soll Flexibilität ermöglichen, ohne kurzfristige Lastspitzen sofort stark zu bestrafen. Für stromintensive Branchen wie Chemie, Papier, Stahl, Glas oder Rechenzentren erwartet die BNetzA, dass sie ihre Kapazität eher konservativ wählen und ihr Lastprofil weitgehend konstant halten. Größere Verhaltensänderungen durch das neue Grundmodell allein werden daher von der Behörde nicht erwartet.
Die DIHK hatte sich gegen die Einführung eines neuen Kapazitätspreises und für den Beibehalt des Leistungspreises ausgesprochen.
Die DIHK plant sich im Interesse der gewerblichen Wirtschaft dafür auszusprechen, die Atypik nicht ersatzlos auslaufen zu lassen und den Schwellenwert von 10 GWh für die Nutzung des Sondernetzentgelts erheblich zu reduzieren. Darüber hinaus spricht sich die DIHK für die Übernahme der Umlage für ein Industrienetzentgelt in den Bundeshaushalt oder den KTF aus. Anmerkungen und weitere Rückmeldungen können Sie uns gerne bis Ende Mai zukommen lassen.
Rückmeldung bis 31. Mai per E-Mail an Martin Krause