Änderungen bei Lieferantenerklärungen

1. Welche Länder kann ich (neu) angeben?

Folgende Länder können Sie unter “präferenzberechtigt für ...” eintragen, wenn
  • die in der Lieferantenerklärung aufgeführte Ware die in den jeweiligen Landesabkommen enthaltenen Ursprungsregeln erfüllt (dafür stehen Sie ein) und
  • es sich um Ware der Europäischen Union handelt (also nicht um Ursprungserzeugnisse eines Drittlandes wie der Schweiz) und
  • nicht kumuliert worden ist.
Zweiseitige Abkommen
Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei (bei Einbindung in die paneuropäische Kumulationszone), Färöer, Georgien, Ukraine, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ägypten, Jordanien, Libanon,  Algerien, Marokko, Tunesien, besetzte Palästinensische Gebiete, Israel, Ceuta, Melilla, Ecuador, Kolumbien, Peru, Chile, Cote d’Ivoire, Ghana, Japan, Kanada, Mexiko, Singapur, Südkorea, Vereinigtes Königreich*, Vietnam*.
* Neu hinzugekommen. Für das Vereinigte Königreich ist neben dem ISO-Ländercode GB auch die Bezeichnung Großbritannien zulässig. Übersetzungen sind ebenfalls zulässig. Teilbezeichnungen wie England sind nicht zulässig.
Zweiseitige Abkommen mit Ländergruppen
CAF (Cariforum), WPS (West-Pazifik-Staaten), ESA (Staaten des östlichen und des südlichen Afrika), CAM (Zentralamerika), CAS (Länder Zentralafrikas), SADC (Länder des südlichen Afrikas), ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Einseitige Abkommen
(Zollvorteil nur bei der Einfuhr in die EU, in der Regel wenig relevant, können aber genannt werden)
APS (Entwicklungsländer), MAR (früher AKP), Syrien
Freiverkehrsabkommen
Andorra, San Marino

2. Welche Länderkürzel sind möglich?

Die Angabe der Länder kann auch mit Hilfe der ISO-Alpha-Codes erfolgen. Bei bestimmten Ländergruppen, mit denen Präferenzabkommen bestehen, reicht die Angabe der Ländergruppe als Abkürzung aus (siehe Punkt 2). Eine Übersicht über die ISO-Alpha-Codes und die zulässigen Ländergruppen-Abkürzungen sowie deren Mitgliedsstaaten bietet die Zolldatenbank Warenursprung und Präferenzen online (Stichwort: Präferenzregelungen der Europäischen Union). 
Bitte beachten Sie:
  • Für Serbien ist nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums sowohl „RS“ als auch „XS“ möglich. XS wird in der Zolldatenbank Warenursprung und Präferenzen der Zollverwaltung verwendet. RS ist der offizielle ISO-Ländercode für Serbien.
  • für das Vereinigte Königreich gilt GB
  • Angaben wie „EFTA“ oder „EUR-MED“ sind unzulässig.

3. Formulare zum Download

Die IHK stellt Vordrucke für Lieferantenerklärungen als ausfüllbare PDF-Dokumente zum Download bereit. Bitte öffnen Sie diese mit dem Adobe Reader:
Bitte beachten Sie:
  • Die Fußnoten auf den Vordrucken dienen lediglich der Erläuterung und sind nicht Teil des verbindlichen Wortlauts.
  • Die Angabe der Verordnungsnummer in der Überschrift ist nicht Teil des verbindlichen Wortlauts.
  • Die Vordrucke werden nicht wegen jedes neuen Abkommens überarbeitet. Neue Abkommensländer können Sie jederzeit selbständig ergänzen. Mit der letzten Überarbeitung (2/2021) wurde das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich integriert. Der Wortlaut auf der Vorderseite ist unverändert.
  • Sie müssen keinen Vordruck verwenden, sondern Sie können sich auch ein eigenes Dokument erstellen. Maßgeblich ist, dass der Wortlaut exakt ist und nicht nur sinngemäß.