Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" - Neue Richtlinie seit 01.12.2017 in Kraft

Zum 1. Dezember 2017 trat eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand in Kraft und ersetzt die bisher gültige Richtlinie vom 1. Dezember 2015. Die wesentlichen Änderungen sind: Der Energieberaterkreis wird erweitert, indem alle Energieberater zugelassen werden, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Die Energieberater haben sich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA und dem jeweiligen Unternehmen zu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Für die Zulassung benötigen Energieberater eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt. Die Förderung der Umsetzungsbegleitung entfällt. Für eine Energieberatung wird daher die maximale Förderhöhe von 8.000 Euro auf 6.000 Euro abgesenkt (betrifft Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro).
Das Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" des BMWi, das vom BAFA durchgeführt wird, trägt zur Erschließung von Energieeinsparpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei. Die Beratung hat konkrete Vorschläge für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zum Ergebnis. Im Rahmen des Programms können sie sich Unternehmen auch zur Nutzung von Abwärme beraten lassen, um so ihre Energieeffizienz zu verbessern.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).