Elektromobilität (Batterie)

Die Automobilindustrie befindet sich ebenso wie das Automobil in einem deutlichen Strukturwandel. Auslöser sind die Digitalisierung, die Automatisierung und neue Antriebstechnologien als Antwort auf die Regulierung von Schadstoff- und CO2-Emissionen.
Der 2009 aufgesetzte Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung nennt drei Phasen auf dem Weg zum Volumenmarkt für Elektromobilität in Deutschland:
In der Marktvorbereitungsphase bis 2011 wurden die Aktivitäten weitgehend durch das Konjunkturpaket II bestimmt, in dem 500 Mio. Euro vor allem dem Bereich der Elektromobilität zugute kommen. Über das Konjunkturpaket II hinausreichende Aktivitäten sollen unter Einsatz einer Nationalen Plattform Elektromobilität zwischen Politik, Industrie und Wissenschaft abgestimmt und präzisiert werden.
In der zweiten Phase ("Markthochlauf") bis 2016 sollte weiterhin die Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energiespeicher, Fahrzeugtechnik sowie Technik für Infrastruktur-, System- und Netzintegration vorangetrieben werden.
Die Phase 3 ("Volumenmarkt") soll 2017 anbrechen und 2020 zu dem genannten Ziel von 1 Million Elektrofahrzeugen bis 2020 führen. In dieser Phase sollen Forschung und Entwicklung mit sich verändernden Gewichtungen fortgesetzt werden. In Ballungsräumen soll bereits eine flächendeckende Batterieladeinfrastruktur aufgebaut sein. In der Perspektive bis 2030 erhofft sich die Bundesregierung über fünf Millionen Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen.
Potenziale der Elektromobilität für Unternehmen
Die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) hat Handlungsempfehlungen zur Integration von Elektrofahrzeugen in Flotten von Unternehmen bzw. Fuhrparkbetreibern veröffentlicht.
Der Leitfaden zeigt Potenziale der Elektromobilität für Unternehmen auf, macht Handlungsoptionen für die Integration von Elektrofahrzeugen in den Fuhrpark deutlich und informiert mittels Praxisbeispielen.
Den Leitfaden sowie weitere Informationen zum Thema "Elektromobilität im städtischen Wirtschaftsverkehr"  finden Sie auf der Homepage der NOW.
Praxisleitfaden "Betriebliches Mobilitätsmanagement"
Für Unternehmen bedeutet Mobilität vor allem Zugang zu Kunden und Geschäftspartnern sowie eine gute Erreichbarkeit der Arbeitsstätten für Mitarbeiter. Der Praxisleitfaden der Mittelstandsinitiative Energiewende stellt die grundsätzliche Methodik und eine Reihe von aufschlussreichen Praxisbeispielen aus dem Betrieblichen Mobilitätsmanagement vor, um bei der Einführung eines eigenen Mobilitätsmanagements und somit der nachhaltigen und kostengünstigen Gestaltung von Unternehmensmobilität zu unterstützen. Sie finden den Praxisleitfaden "Betriebliches Mobilitätsmanagement" auf der Homepage der Mittelstandinitiative.
1. August 2018 Änderung Einkommensteuergesetz – zwischen 2019 und Ende 2021 neu zugelassene Elektroautos (Elektro- und Plug-in-Hybridautos), die als Dienstwagen auch privat genutzt werden, müssen monatlich mit 0,5 statt 1 Prozent des Listenpreises als geldwertem Vorteil versteuert werden.