Formulare für Versicherungsvermittler und -berater

Versicherungsvermittler sind Handelsvertreter. Typischerweise sind sie als gebundener Vertreter für eine Versicherungsgesellschaft tätig und vermitteln das Versicherungsgeschäft dieser einen Gesellschaft an die Kunden.
Der Versicherungsmakler ist ebenfalls Vermittler von Versicherungsschutz, er hat jedoch einen separaten Vertrag mit dem Kunden - einen Maklervertrag.
Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung ist seit 22. Mai 2007 erlaubnispflichtig (§ 34d GewO). Die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen erteilt die Erlaubnis, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 
Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen erst bei der IHK ein, wenn sie vollständig sind (Auszug aus dem Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister, beides zur Vorlage einer Behörde, werden der IHK direkt zugesandt).