Die Marke: Basis für die Kundenbindung

Eine Marke - früher auch bekannt als Warenzeichen - dient als Kennzeichnungsmittel für Produkte und Dienstleistungen.
Dieses rechtlich geschützte Zeichen hilft dem Kunden von Produkten und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden und ermöglicht somit den Kauf einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung und ist damit die Basis für eine erfolgreiche Kundenbindung.
Neben diesen Funktionen, die sich auf die Herkunft, Unterscheidung und Garantie beziehen, kann eine Marke weitere Funktionen erfüllen. So kann sie beispielsweise emotional aufgeladen werden. Man spricht dann von der sogenannten Markenpersönlichkeit. Für das Markenrecht sind jedoch vor allen Dingen die Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion von Bedeutung.
Wozu Eintragung der Marke ins Register?
Die Marke ist für ein Unternehmen von existentieller Bedeutung. Denn die Ausnutzung des Rufs eines Unternehmens durch Imitatware fügt dem Markeninhaber beträchtliche Einbußen und nicht selten einen Imageschaden zu.
Die Registrierung der Produktkennzeichnung in das Markenregister des deutschen Patent- und Markenamtes bietet viele wesentliche Privilegien: Nach der Eintragung unterliegt die Marke einem Ausschließlichkeitsrecht und untersagt es Dritten im geschäftlichen Verkehr mit der geschützten Marke identische oder verwechselbare Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Zu den untersagten Benutzungsformen gehört insbesondere:
  • das Anbringen des Zeichens auf Waren oder ihrer Aufmachung oder ihrer Verpackung,
  • das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen unter diesem Zeichen,
  • die Ein- oder Ausfuhr derart gekennzeichneter Waren,
  • die Benutzung des Verletzungszeichens in Geschäftspapieren oder in Werbung
Der Vorteil der markenrechtlichen Ansprüche beruht auf der guten gerichtlichen Durchsetzbarkeit, wobei es in den meisten Fällen nicht auf die Frage des Verschuldens ankommt, sondern auf die Frage der Verwechselbarkeit des Verletzungszeichens mit der eingetragenen Marke. Die günstige Rechtsposition der Registrierung ist für den Markeninhaber notwendig, um die exklusive Benutzung der Marke zu sichern und damit den guten Ruf sowie den damit verbundenen geschäftlichen Erfolg zu fixieren.
Die folgenden markenrechtlichen Ansprüche gewährleisten dem Verletzten einen effektiven Rechtsschutz:
  • Anspruch auf Unterlassung der unzulässigen Benutzung der Marke durch Zeichenverletzer
  • Anspruch auf Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg der Imitatware
  • Anspruch auf Schadensersatz und Vernichtung der Imitatware
  • Anspruch auf Beschlagnahme der Imitatware bei Im- und Export durch die Zollbehörde
Außerdem macht sich der Markenverletzer strafbar, und kann bis zu 5 Jahre Haft verhängt bekommen.
Welche Markenformen können geschützt werden?
Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung geschützt werden. Auch Farben und Farbzusammenstellungen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können als Markenzeichen eingetragen und geschützt werden.
Folgenden Zeichen steht kein Schutz als Marke zu: Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
  1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,
  2. die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder
  3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei der Innovationsberatung der IHK für Rheinhessen.