Fristverschiebung "Zertifizierter WEG-Verwalter"

Die Frist für die Einführung des zertifizierten WEG-Verwalters (vgl. § 26a WEG) wurde um ein Jahr – vom 01.12.2022 auf den 01.12.2023 – verschoben. Der Bundestag hat am 22.09.2022 die entsprechende Änderung des Wohnungseigentums beschlossen, der Bundesrat hat am 28.10.2022 zugestimmt und am 11. November 2022 wurde die Verschiebung im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. 
In der Praxis ist jedoch damit zu rechnen, dass manche Ausschreibungen für Wohnungseigentumsgesellschaften schon ab Beginn 2023 die erfolgreich abgelegte IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter oder eine gleichgestellte Qualifikation verlangen.
Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer von der Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind, vgl. § 26a Abs. 1 WEG.
Für Personen, die am 01.12.2020 Verwalter oder Verwalterin in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer waren, gilt gegenüber den Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bis zum 01.06.2024 als zertifizierter Verwalter notwendig sind, vgl. § 26a Abs. 1 WEG.
Die IHK für Rheinhessen bietet keine Prüfung an.
Wenden Sie sich daher für die Zertifizierung des WEG-Verwalters nach § 26a WEG an die prüfenden Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz: IHK Pfalz (Ludwigshafen am Rhein) und IHK Koblenz