Informationen zu beiden Prüfungsteilen

Ab der Prüfung Juli 2024 gilt der Rahmenstoffplan 2023.
Erhältlich beim DIHK-Verlag.

Allgemeines

Die Ausbildereignungsprüfung ist die Prüfung, zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung. Die Verordnung definiert in § 2 diese Eignung als: “Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung in vier Handlungsfeldern:
  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.”
Die Handlungsfelder wurden in der Verordnung mit Kompetenzzielen versehen, die der Rahmenplan wiederum gibt Empfehlungen für Inhalte und Lerntiefen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu lösen.

Schriftliche Prüfung

  • Dauer der schriftlichen Prüfung: drei Stunden.
  • Der schriftliche Teil der Prüfung wird schriftlich in programmierter Form (80 Multiple Choice – Fragen) über Laptops durchgeführt. 
  • Die Prüfungsaufgaben enthalten eine unterschiedliche Anzahl an Antwortalternativen, wobei alle geforderten richtigen Lösungen gefunden werden müssen. Teilpunkte werden nicht vergeben. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie hierbei die Hilfsmittelliste
Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten. 
Die Prüfungsaufgaben enthalten eine unterschiedliche Anzahl an Antwortalternativen, wobei alle geforderten richtigen Lösungen gefunden werden müssen. Teilpunkte werden nicht vergeben.
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung stellt das Endergebnis des schriftlichen Prüfungsteils dar. 
Eine Testprüfung ist online möglich.

Praktische Prüfung

  • Dauer der praktischen Prüfung: Insgesamt 30 Minuten.
  • Davon für die Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungseinheit 15 Minuten und 15 Minuten für das Fachgespräch.
  • Die praktische Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.
  • Sollte sich ein Prüfungsteilnehmer für die Durchführung einer Ausbildungseinheit oder ein Rollenspiel entscheiden, ist von ihm eine Person (siehe § 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung) mitzubringen, die die Rolle des Auszubildenden übernimmt. Eine Person aus dem Prüfungsausschuss kann diese Aufgabe nicht übernehmen. Die IHK für Rheinhessen stellt keinen Auszubildenden bereit.
  • Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. 
Die Wahl des Themas sowie ob eine Präsentation oder praktischen Durchführung durchgeführt wird, trifft der Prüfling selbst.

Auswahl des praktischen Themas

  • Die Ausbilder-Eignungsverordnung verlangt, dass der Prüfling eine berufstypische Ausbildungssituation wählt.
  • Im Regelfall sollte dies immer eine Einheit aus dem Ausbildungsberuf darstellen, in dem später ausgebildet werden soll.
  • Grundsätzlich sollte es aber immer eine Situation aus einem Berufsausbildungsverhältnis sein, da dies der Zielsetzung der Prüfungsordnung entspricht.
  • In allen Fällen der praktischen Prüfung ist davon auszugehen, dass es sich um eine Ausbildungssituation aus der betrieblichen Praxis handelt.

Mögliche Ausbildungssituation

  • Lehr- /Lernprozess zu einem konkreten Lernziel am Arbeitsplatz (praktische Ausbildungseinheit)
  • Beurteilungsgespräch
  • Kritikgespräch
  • Betrieblicher Unterricht
  • Einweisung von ausbildenden Fachkräften
  • Ausbildungsprojekt
  • Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb
  • Planung eines Ausbildungsabschnittes
  • usw.

Methoden zur Durchführung des praktischen Prüfungsteils

  • Präsentation: Eine Präsentation die Darstellung einer Ausbildungssituation ohne Auszubildenden, d.h. der Prüfling stellt dar, wie er die Ausbildungssituation durchführen würde. Wichtig ist hierbei, dass der methodische Ansatz bei dieser Vortragsart erkennbar ist. Es handelt sich also nicht um einen reinen Vortrag.
  • Durchführung: Eine Durchführung ist eine praktische Demonstration einer Ausbildungssituation mit einem Auszubildenden, z. B. die Vier-Stufen-Methode.
  • Rollenspiel: Als weitere Möglichkeit kommt das Rollenspiel infrage, das sich besonders bei Beurteilungsgesprächen oder Kritikgesprächen anbietet und eine Ausbildungssituation mit zwei Personen darstellt.

Durchführung bzw. Umsetzung des praktischen Prüfungsteils

Die Präsentation sollte folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen:
  • Eröffnung, Vorstellung
  • Beschreibung der Ausgangssituation (Ist-Zustand)
  • Problemstellung und Analyse 
  • Zielformulierung (Soll-Zustand)
  • Problemlösung, Alternative, Begründung

Formale Aspekte der Präsentation

  • Medieneinsatz, Medienumgang
  • Präsentationstechnik, Gestik, Mimik, Sprache
  • Zeitlicher Rahmen der Präsentation
Die Durchführung der Präsentation muss erkennen lassen, dass der Prüfling die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten besitzt.

Ablauf der praktischen Prüfung

Beginnen Sie die praktische Prüfung immer damit, dass Sie sich vorstellen und dem Prüfungsausschuss eine kurze (1 bis 2 Minuten) Darstellung Ihrer Präsentation geben und beginnen Sie dann mit Ihrer geplanten Ausbildungssituation.
Wichtiger Hinweis: Die Strukturvorlage fließt nicht in die Bewertung ein. Deshalb ist ihre Nutzung nicht verpflichtend, dennoch grundsätzlich empfehlenswert.
Der praktische Teil der Prüfung setzt sich aus der Präsentation / Rollenspiel / Durchführung einer Ausbildungseinheit usw. und einem Fachgespräch zusammen. In diesem Fachgespräch ist die Auswahl und Gestaltung der praktischen Prüfung zu begründen. Beide Teile der Prüfung fließen jeweils mit 50 % in das Endergebnis ein.
Wichtiger Hinweis: Die Internetnutzung ist während der Prüfung untersagt. Dies ist auch bei Ihrer Methodenauswahl zur praktischen Prüfung zu beachten.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einem der beiden Prüfungsteile befreit werden, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 von 100 Punkten erreicht hat und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.