Industriekaufmann/-kauffrau

Arbeitsgebiet

Industriegüter müssen nicht nur hergestellt, sondern auch verkauft werden. Die Industrie benötigt zur Produktion vielerlei an Materialien, Rohstoffen, Maschinen und Arbeitskräfte. Die Produktionsmittel werden eingekauft, geordnet und verwaltet. Für die fertigen Produkte wird geworben, sie werden verkauft, der Absatzmarkt wird gesichert. Hierzu gehören Planen und Steuern der Fertigung, Umsetzen der Kundenaufträge, Kostenrechnung, Kalkulation, Finanzbuchhaltung, Rechnungs- und Mahnwesen, Vertrieb und Versand. Der Industriekaufmann und die Industriekauffrau verhandeln mit Kunden, Banken, Werbefachleuten, Vertretern, Behörden oder Groß- und Einzelhändlern.

Branchen/Betriebe

Industrieunternehmen, Dienstleistungsunternehmen mit enger Verknüpfung zur Industrie

Berufliche Fähigkeiten

Die Aufgaben der Industriekaufleute erfordern heute ein prozessorientiertes Handeln. Leitbild ist nicht mehr der abwicklungsorientierte Sachbearbeiter in klassische kaufmännischen Bereichen, sondern der team-, prozess- und projektorientierte Mitarbeiter, der kundengerechte Lösungen erarbeitet. Deshalb werden während der gesamten Ausbildung neben Fach- auch arbeitsfeldübergreifende Qualifikationen wie Fremdsprachen, Anwendung von IT-Technik, Qualitätssicherung und Innovation vermittelt.

Ausbildungsschwerpunkte

Arbeitsfeldübergreifende Qualifikationen (während der gesamten Ausbildung zu vermitteln)
  • Der Ausbildungsbetrieb
  • Geschäftsprozesse und Märkte
  • Information, Kommunikation, Arbeitsorganisation
  • Integrative Prozesse
Fachqualifikationen
  • Marketing und Absatz
  • Beschaffung und Bevorratung
  • Personal
  • Leistungserstellung
  • Leistungsabrechnung
  • Fachaufgaben im Einsatzgebiet

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Berufsschulen

Berufsbildende Schule Bingen
Pennrichstraße 9
55411 Bingen
06721 13155
Berufsbildende Schule 3
Wirtschaft & Verwaltung
Am Judensand 8
55122 Mainz
06131 906070
Berufsbildende Schule Wirtschaft
Von Steuben Str. 31
67549 Worms
06241 9591-046

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 15. März 2024