Abschlussprüfungen: Informationen und Termine

Die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen nimmt jährlich zweimal Abschlussprüfungen in kaufmännischen und gewerblich-technischen Ausbildungsberufen ab.
Die Sommerprüfung mit den schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungsteilen findet im Zeitraum von März bis Juli und die Winterprüfung in den Monaten November bis Januar / Februar des darauf folgenden Jahres statt.

Langfristige Prüfungstermine Abschlussprüfungen

Die langfristige Terminplanung der nächsten zwei Jahre der schriftlichen Abschlussprüfungen in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen sind auf der Website Prüfungstermine PAL hinterlegt, und zwar aus diesen Bereichen:
  • Metall- und Elektro,
  • Naturwissenschaft,
  • KFZ,
  • Fahrzeug, 
  • Konstruktion,
  • Mediengestalter Bild & Ton sowie
  • Bau
Die Termine für die Fertigkeitsprüfungen (praktische Prüfung) werden kurzfristig festgelegt. Die Bekanntgabe erfolgt über die Einladung der Auszubildenden zur Prüfung in der Regel ca. vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.
Weitere Informationen zu den kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Prüfungen (z.B. IT, Gastronomie) erhalten Sie hier bei der Aufgabenstelle für kaufmännische  Prüfungen:  www.ihk-aka.de/pruefungen 
Weitere Informationen zu den Prüfungen der Berufe "Mediengestalter Digital und Print sowie Medientechnologe Druck" erhalten Sie hier bei Aufgabenstelle für die Prüfungen in den Berufen Druck und Medien:  http://www.zfamedien.de
Weitere berufsspezifische Informationen zu den Prüfungen finden Sie unter dem jeweiligen Beruf im "Berufe A-Z"
Zur Abschlussprüfung werden aufgefordert:
  • Sommerprüfung:
    Auszubildende, deren vertragliche Ausbildungszeit bis zum 30. September des laufenden Jahres endet.
  • Winterprüfung:
    Auszubildende, deren vertragliche Ausbildungszeit bis zum 31. März des folgenden Jahres endet.
Die Anmeldungen erfolgen -nach Aufforderung- seitens der IHK durch die Ausbildungsbetriebe. Nicht fristgerecht eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der Anmeldung bitten wir Sie nur die von der IHK zugesandten Anmeldevordrucke zu verwenden.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist nur möglich, wenn die Anmeldung fristgerecht erfolgt ist und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Die postalischen Einladungen zur Teilnahme an der Abschlussprüfung werden den Auszubildenden in der Regel vier Wochen vor dem ersten Prüfungstag zugesandt.

Vorzeitige Zulassung und externe Prüfung

  1. Auszubildende vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit (vorzeitige Zulassung) nach Anhören des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz
  2. Bewerber, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an einer Abschlussprüfung teilnehmen wollen (externe Prüfungsteilnehmer) gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz.