Informationen zur Mitarbeit im Prüfungsausschusss
Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem unserer Prüfungsausschüsse haben, finden Sie nachfolgend eine kurze Prozessbeschreibung von der initialen Registrierung bis zur Berufung in den Prüfungsausschuss:
- Registrieren Sie sich zunächst mit Ihren persönlichen Daten im Portal Digitale Prüferberufung und geben dort an, in welchem Bereich (Ausbildung oder Fortbildung) und für welche Berufe bzw. Fortbildungsprüfungen Sie ehrenamtlich tätig werden möchten.
- Anschließend erfolgt eine Prüfung der übermittelten Informationen durch die IHK und Sie werden zeitnah per E-Mail darüber informiert, ob ein Einsatz im gewünschten Prüfungsausschuss möglich ist.
- Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Instruktionen zur Vervollständigung Ihres Online-Accounts als Mitglied im Prüfungsausschuss. Mit dem in der E-Mail angegebenen Registrierungscode und der Vergabe eines Passwortes erhalten Sie eine weitere E-Mail mit einem Bestätigungslink. (Achtung: eventuell landet die System-E-Mail im Spam-Ordner)
- Bitte schließen Sie Ihre Registrierung durch einen Klick auf den Bestätigungslink innerhalb von 24 Stunden ab. Falls die E-Mail nicht in Ihrem Posteingang ankommen sollte, überprüfen Sie bitte zusätzlich Ihren Spam-Ordner.
- Anschließend können Sie sich im Portal Digitale Prüferberufung einloggen, um dort mit Ihrer Bewerbung fortzufahren.
- Nach dem Login durchlaufen Sie unter “Meine Daten” nacheinander die Registerkarten und ergänzen die erforderlichen Angaben und Dokumente. Bitte bestätigen Sie auch die Einverständniserklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit und übermitteln Sie Ihre Bewerbung mit einem Klick auf “Abschließen”.
- Nach der Prüfung Ihrer Bewerbung auf Vollständigkeit, erfolgt die Berufung in den Prüfungsausschuss durch die IHK.
- Sie erhalten anschließend eine Bestätigung der Berufung per E-Mail.
- Im Portal Digitale Prüferberufung können Sie nach der Berufung Ihre persönlichen Daten einsehen und diese bei Bedarf ändern.
Wenn Sie für einen Prüfungsausschuss im Einsatz waren, können Sie im Portal Prüferentschädigung die Entschädigung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit einreichen.
Sollten Sie in einem Prüfungsausschuss tätig sein, dessen Prüfungsordnung die Einreichung von Projektanträgen sowie die Abgabe von Dokumentationen oder Reporten vorsieht, können Sie diese im Portal Digitale Projektanträge einsehen und bei Bedarf genehmigen oder ablehnen.