Regierungsentwurf zum Standortfördergesetz

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für die Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz -StoFöG) verabschiedet. Er greift Inhalte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes II auf und setzt Teile des Koalitionsvertrags um, um Investitionen und Wachstum zu fördern

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital

  • Insbesondere durch Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen.
  • Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen gehalten werden, wenn diese reinvestiert werden.

Verbesserung des Investitionsrahmens für Energie und Infrastruktur

  • Rechtssicherer und europäisch wettbewerbsfähiger Investitionsrahmen für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur durch Änderungen des Investmentsteuergesetzes und des Kapitalanlagegesetzbuches.

Erleichterung bei Prospekten und Administrative Vereinfachungen

  • Zulassung englischsprachiger Prospekte
  • Abschaffung des BaFin-Mitarbeiterregisters
  • Einschränkung der Meldepflichten bei OTC-Derivaten
  • Einstellung des Millionenkreditmeldewesen

Aktien mit einem geringeren Nennwert

  • Einführung von Aktien unter 1,00 Euro Nennwert

Anpassungen im Geldwäschegesetz

  • Anpassung der Voraussetzungen zur Einsichtnahme in das Transparenzregister an die EuGH-Rechtsprechung an das berechtigte Interesse.
  • Einführung einer Rechtsgrundlage für die BaFin zur Erhebung von Informationen von den von ihr beaufsichtigten Finanzunternehmen.
  • Erleichterungen bei der Eröffnung von Konten für Minderjährige durch die Eltern.
  • Änderung der Regeln für die geldwäscherechtliche Identifizierung durch Verpflichtete (wie z. B. Banken bei der Kontoeröffnung).

Erleichterung beim Kapitalmarktzugang durch Umsetzung des EU Listing Acts

  • Erleichterungen für KMU durch proportionale Anpassung der Anforderungen an Prospekte.
  • Erleichterung für KMU bei der Börsenzulassung.
  • Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Pflicht zur Ad-hoc-Publizität.
  • Einführung der ESAP-Verordnung mit Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen.
  • Änderung der EU-Finanzmarktrichtlinie und -verordnung (sog. MiFIR Review).
Hier kommen Sie zum Regierungsentwurf des Standortfördergesetzes.
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