Grundsatzpositionen zur Zukunft des Einzelhandels

Die ertragsunabhängige Besteuerung, sprich die Anrechnung von Mieten und Schuldzinsen auf die Gewerbesteuer, ist insbesondere für Einzelhandelsunternehmen existenzgefährdend. Die baden-württembergischen IHKs fordern, die Anrechnung abzuschaffen.
Die seit Jahren stagnierende Umsatzentwicklung bei gleichzeitig steigenden Kosten hat zu einer angespannten Ertragssituation im Einzelhandel geführt. Deshalb kann eine ertragsunabhängige Besteuerung für den Einzelhandel existenzgefährdend sein.
Die baden-württembergischen IHKs fordern konzeptionelles Handeln von den Städten und Gemeinden, um die Grund- und Nahversorgung in den 1110 Städten und Gemeinden zu sichern.
Der intensive Wettbewerb im Handel hat auch Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Nicht integrierte Standorte an den Stadträndern konkurrieren mit gewachsenen Innenstadtlagen und entziehen ihnen Kaufkraft. Die Ursache für diese Verschiebung liegt vor allem im fehlenden konzeptionellen Handeln der Städte und Gemeinden. Negative städtebauliche Entwicklungen und eine Gefährdung der Nahversorgung, die ein Grundelement funktionierender und attraktiver Wirtschaftsräume ist, sind die Folge.
Erstellung von Märktekonzepten: Die baden-württembergischen IHKs fordern die konsequente Anwendung des Bau- und Planungsrechts in den Kommunen.
Nicht alle Kommunen besitzen ein sogenanntes Märktekonzept und haben ihre Bebauungspläne entsprechend angepasst. Strategische Überlegungen zur Sicherung bzw. Attraktivitätssteigerung von Zentren fehlen häufig. Eine regionale Abstimmung findet oft nicht statt oder wird nicht rechtsverbindlich festgelegt. Nicht zuletzt führt die inkonsequente Anwendung des Bau- und Planungsrechts zu Planungsunsicherheiten.
Die Städtebauförderung ist das zentrale Instrument zur städtebaulichen Weiterentwicklung in Baden-Württemberg. Deshalb sprechen sich die IHKs dafür aus, dass dieses Förderprogramm auch in den kommenden Jahren mit ausreichenden Mitteln des Landes ausgestattet wird. Das Land Baden-Württemberg sollte die Gewährung von Städtebauförderungsmitteln prüfen, wenn eine Kommune ihre Planungsaufgabe, d. h. die Erstellung von Märktekonzepten, nicht verfolgt.
Die Städtebauförderung des Landes fördert die Innenentwicklung durch Aufwertung der Innenstädte und Ortszentren, Neustrukturierung, Aufbereitung und Umnutzung von Brachflächen aller Art. Insgesamt wurden in den letzten 40 Jahren in Baden-Württemberg über 5,3 Mrd. Euro Finanzhilfen bereitgestellt. Die private Wirtschaft nutzt diese finanziellen Impulse und investiert in einem Volumen, das die öffentliche Anschubförderung nochmals um das sieben- bis achtfache übersteigt.
Durch die Schaffung eines neuen Förderprogramms sollen Investitionen in die zentralen Versorgungsbereiche der Kommunen in Baden-Württemberg angeregt werden.
Ein zusätzliches Programm mit den Schwerpunkten Sanierung, Zusammenlegung und energetische Verbesserung bestehender Gewerberäume könnte ein weiterer Baustein zur Stärkung der örtlichen Handelsstrukturen sein.
Die IHKs fordern von den zwölf Regionalverbänden in Baden-Württemberg, Teilpläne für großflächige Einzelhandelsvorhaben auszuweisen, wenn im Regionalplan noch nicht integriert.
Die zwölf Regionalverbände in Baden-Württemberg haben bezüglich der regionalen Steuerung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Nach § 11 Absatz 3 Satz 5 des Landesplanungsgesetzes ist in den Regionalplänen u. a. festzulegen, wo Standorte für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetrieb und sonstige großflächige Handelsbetriebe ausgewiesen werden sollen. Die baden-württembergischen IHKs setzen sich regional dafür ein, dass in den Regionalplänen auch ein Teilplan bezüglich der Ausweisung von großflächigen Handelsstandorten - wenn im Regionalplan nicht integriert - gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes erstellt wird.
Business Improvement Districts (BIDs): Die Industrie- und Handelskammern befürworten die Einführung des entsprechenden Landesgesetzes.
Business Improvement Districts können ein Erfolg versprechendes städtebauliches Instrument zur Attraktivitätssteigerung, Stärkung und Revitalisierung von Innenstädten und Stadtteilzentren sein. Es handelt sich um private Initiativen von Unternehmern und Grundeigentümern vor Ort, die sich für eine begrenzte Zeit zusammenschließen, Aufwertungsmaßnahmen für ihren Standort festlegen und sich verpflichten, diese gemeinsam zu finanzieren. Durch BIDs darf es aber nach Auffassung der IHKs zu keinen Verlagerungen von hoheitlichen Aufgaben kommen. Die Daseinsvorsorge muss in Baden-Württemberg nach wie vor den Städten obliegen. Sechs Bundesländer haben dieses städtebauliche Instrument bereits eingeführt. Die Erfahrungen dort sind positiv.
Der Einzelhandelserlass des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2001 muss überarbeitet werden.
Im Einzelhandelserlass erläutert die Landesregierung das Instrumentarium, das eine räumliche Steuerung bei der Planung und Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsprojekten ermöglicht. Der Einzelhandelserlass des Landes Baden-Württemberg stammt aus dem Jahre 2001 und dient dem Zweck, eine einheitliche Rechtsanwendung in Baden-Württemberg sicherzustellen. Da seit 2001 etliche Gesetzesnovellierungen vorgenommen wurden und eine Reihe höchstrichterlicher Urteile ergangen ist, sollte diese Planungshilfe auf den neuesten Stand gebracht werden.
Die Städte und Gemeinden sollten ihre Stadtmarketing-Aktivitäten intensivieren, um die örtliche Kaufkraft zu erhalten oder sogar zu steigern. Damit können Arbeits- und Ausbildungsplätze im Ort gesichert werden.
Da der Wettbewerb der Kommunen eher zunimmt, bleibt es eine kommunale Daueraufgabe, stadtspezifische Stärken herauszustellen und Schwächen zu bearbeiten. Stadtmarketing macht eine Kommune attraktiver für Bevölkerung, Gewerbetreibende, Kunden und Gäste. Je besser Stadtmarketing greift, umso mehr profitiert eine Stadt - und mit ihr ihre Unternehmer und Bürger.
Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg halten Umweltzonen für ineffizient und nicht zielführend.
Da die Einrichtung von Umweltzonen bezüglich ihrer Wirksamkeit höchst umstritten ist, Fahrverbote aber auf jeden Fall die Bewegungsfreiheit von Unternehmern und Kunden einschränken, laufen die Städte Gefahr, einerseits die gewünschten Umweltziele nicht zu erreichen und andererseits wichtige Käufer- und Besuchergruppen zu verprellen.
Die Industrie- und Handelskammern lehnen die Einführung der City-Maut ab.
Die Einführung einer City-Maut in baden-württembergischen Innenstädten würde zugangsbeschränkend wirken und die Vitalität und Attraktivität der Kernbereiche unserer Städte nachhaltig gefährden. Die IHKs halten die Verbesserung und Stärkung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln im Land für strategisch geeigneter, um die negativen Auswirkungen des Individualverkehrs abzuschwächen.
Basel III darf nicht zur Kreditverknappung für den Mittelstand führen.
Basel III beinhaltet neue Auflagen für die Banken, wodurch die Kreditvergabe voraussichtlich noch selektiver erfolgen wird und sich viele Handelsunternehmen auf schlechtere Kreditkonditionen einstellen müssen.