Business Improvement District

Business Improvement Districts (BIDs) können ein erfolgversprechendes Instrument zur Attraktivitätssteigerung von Innenstädten und Stadtteilzentren auf Basis privatwirtschaftlichen Engagements sein.

Was sind BIDs?

Hinter dem Begriff BID verbirgt sich ein nordamerikanisches Stadtentwicklungsmodell zur Revitalisierung innerstädtischer Quartiere, das auf der Eigeninitiative der lokalen Wirtschaft beruht. Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende schließen sich zusammen, um in einem örtlich klar abgegrenzten Bereich für einen begrenzten Zeitraum Revitalisierungsmaßnahmen zu ergreifen und gemeinsam zu finanzieren. Das Ziel von BIDs ist es, den Standort aufzuwerten und somit zu einem Werterhalt bzw. -steigerung der Immobilien beizutragen.
Business Improvement Districts sind in den 70er Jahren zuerst in Toronto (Kanada) entstanden. Diese BIDs waren eine Antwort auf die im Entstehen begriffenen Einkaufszentren. Das seither erfolgreich angewandte Modell wurde dann in den 80er Jahren in den USA weiterentwickelt. Weltweit gibt es inzwischen mehr als 1.800 BID-Initiativen. BIDs sind ein weiteres Instrument, um aktiven Beteiligten auf rechtlicher Grundlage Eigeninitiative zu ermöglichen.

Wie ist die aktuelle Situation in Baden-Württemberg? 

Die baden-württembergische Landesregierung hat am 26. November 2014 ein BID-Gesetz beschlossen. Das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP) trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Das GQP schafft die Möglichkeit durch Eigeninitiative der Grundstückseigentümer, Hausbesitzer und Gewerbetreibenden räumlich abgegrenzte Bereiche aufzuwerten. Das Gesetz bildet die Voraussetzung, dass auch in Baden-Württemberg sogenannte Business Improvement Districts (BID) eingerichtet werden können. Ähnliche Gesetze gibt es bereits in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Erfahrungen sind überwiegend positiv.
Dieses neue städtebauliche Instrument ist allerdings komplex und die „Spielregeln“ müssen interessierten Eigentümern, den innerstädtischen Gewerbetreibenden aber auch den Kommunen vorab bekannt sein, damit etwaige Initiativen überhaupt erfolgversprechend gestartet werden können. Deshalb haben die baden-württembergischen IHKs, in Kooperation mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Handelsverband Baden-Württemberg einen GQP-Leitfaden auf den Weg gebracht. Dieser Leitfaden soll das Interesse wecken, sich intensiv mit dem Instrument BID zu beschäftigen und Hilfestellungen zur Umsetzung bieten.
Die baden-württembergischen IHKs unterstützen mehrheitlich die Einführung eines BID-Gesetzes auf Landesebene. Es darf aber zu keiner Verlagerung von originär kommunalen Aufgaben auf Private kommen. Die Daseinsvorsorge muss in Baden-Württemberg nach wie vor den Städten obliegen. Auch ist durch Festlegung der notwendigen gesetzlichen "Quoren" sicherzustellen, dass eine hohe Akzeptanz für die entsprechenden Maßnahmen im BID-Bereich gegeben ist.