Aktuelle Bauleitplanverfahren

Die IHK Rhein-Neckar wird an allen drei Planungsebenen (Landesplanung, Regionalplanung, Bauleitplanung) als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt und zu Stellungnahmen aufgefordert.

Welche Bauleitplanverfahren befinden sich in der Offenlage?

Ob Sie bauen, erweitern oder Ihren Betrieb sichern wollen: Bauleitplanung legt fest, was auf einem Grundstück erlaubt ist und wie sich das Umfeld entwickelt. Für Sie als Unternehmen ist sie daher für die Sicherung und Entwicklung gewerblicher Bauflächen entscheidend.
Kommune Bauleitplanverfahren Frist bis
Stadt Sinsheim 2. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan "Gewerbe- und Freizeitgebiet Sinsheim Süd" (PV Kartbahn) 11. September 2026
Gemeinde Diehlheim Bebauungsplan “Katzenberg” 11. September 2026
Gemeinde Hirschberg Bebauungsplan "Östlich der Brunnengasse / Obere Bergstraße, 1. Änderung" 11. September 2026
Gemeinde Schönbrunn Bebauungsplan "Vorderer Brand" 14. September 2026
GVV Elsenztal Teil-Änderung des Flächennutzungsplans “Zukunftspark Eschelbronn 18. September 2026
Gemeinde Hüffenhardt Bebauungsplan “Kantstraße-Erweiterung” 18. September 2062
VVG Eberbach-Schönbrunn Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans "Solarpark Büschel“ 18. September 2026
Gemeinde Rosenberg Bebauungsplanänderung “Nord-Ost II - 1. Änderung“” 25. September 2026
GVV Hardheim-Walldürn Flächennutzungsplan 2030 – 25. Änderung: Positivplanung Windenergie Hardheim – Schweinberg Süd 25. September 2026
GVV Hardheim-Walldürn Flächennutzungsplan 2030 – 26. Änderung: Positivplanung Windenergie Hardheim – Erfeld-Gerichtstetten 25. September 2026
GVV Hardheim-Walldürn Flächennutzungsplan 2030 – 27. Änderung: Biogasanlage Stolz – Erweiterung 25. September 2026
Gemeinde Limbach Bebauungsplan "Ziegelhüttenstraße II“ 25. September 2026
Gemeinde Limbach Bebauungsplan "Nahversorgung Limbach“ 25. September 2026
Gemeinde Limbach Bebauungsplan "Klingenfeld II“ 25. September 2026
Gemeinde Limbach Bebauungsplan „Haasenäcker Gewerbegebiet II – 7. Änderung“ 28. September 2026
Gemeinde Limbach Bebauungsplan „Hilbertsfeld – 1. Änderung“ 28. September 2026
Gemeinde Limbach Bebauungsplan „Hilbertsfeld II – 1. Änderung“ 28. September 2026
Gemeinde Dielheim Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme “Unterhalb des Haierbergs” 30. September 2026
Gemeinde Dielheim Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme “Zuzenhausener Straße” 30. September 2026

Was ist unsere Aufgabe als IHK?

Damit Bauleitplanung Unternehmen nicht benachteiligt, bringen wir uns früh in die Verfahren ein. Die IHK Rhein-Neckar vertritt dabei die Interessen der regionalen Wirtschaft und gibt abwägende Stellungnahmen ab. Das heißt: Wir prüfen Planungen und setzen uns dafür ein, dass wirtschaftliche Belange fair berücksichtigt werden.

Warum ist Bauleitplanung wichtig?

Bauleitplanung bestimmt, wie Sie Ihren Standort heute und in Zukunft nutzen können. Sie legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest und hat Einfluss auf:
  • den Erhalt Ihres Betriebsstandorts
  • Ihre Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • die Erreichbarkeit (z. B. Verkehrsanbindung)
  • Konflikte mit Nachbarn, etwa durch neue Wohnbebauung und damit verbundene Lärm‑ oder Immissionsauflagen
Sie betrifft nicht nur neue Projekte, sondern auch Ihren laufenden Betrieb. Darum lohnt es sich, Planungen früh zu verfolgen.

Wann sollten Sie aufmerksam werden?

Achten Sie besonders auf Bauleitplanung, wenn sich in Ihrem Umfeld etwas verändert.
Typische Anlässe sind:
  • Sie planen Umbauten, Neubauten oder Erweiterungen
  • In der Nähe entsteht eine neue Nutzung (z. B. Wohnbebauung)
  • Die Verkehrssituation (z. B. Zufahrten, Parkplätze) ändert sich
  • Gewerbeflächen werden neu geplant, reduziert oder umgenutzt
Neue Festsetzungen könnten Ihren Betrieb einschränken. So können beispielsweise neue Wohnungen in der Nähe Ihres Gewerbestandorts zu Konflikten wegen Lärm-, Geruchs- oder Verkehrsbelastungen führen.

Wie können Sie sich einbringen?

Bauleitplanverfahren folgen einem gesetzlich geregelten Ablauf. Wichtig für Sie ist die Phase der Veröffentlichung des Planentwurfs. Dann können Sie Stellung nehmen.
Typischer Ablauf:
  • Aufstellungsbeschluss: erfolgt im Gemeinderat
  • Beteiligungsverfahren: nach der Veröffentlichung des Planentwurfs können Sie in Ihrer Stellungnahme konkrete Hinweise geben und Bedenken äußern
  • Abwägung der Stellungnahmen: die Gemeinde prüft alle eingegangenen Stellungnahmen, wägt die vorgebrachten Belange gegeneinander ab und passt den Planentwurf gegebenenfalls an
  • Beschluss des Bebauungsplans: der Plan wird verbindlich
Die IHK Rhein‑Neckar vertritt in diesen Verfahren die Interessen der regionalen Wirtschaft. Hinweise von Ihnen helfen uns, Auswirkungen früh zu erkennen und wirksam einzubringen.

Welche Pläne sind für Sie relevant?

Die Bauleitplanung besteht aus zwei Ebenen:
  • Flächennutzungsplan: zeigt die langfristige Nutzung im gesamten Gemeindegebiet → beeinflusst Ihre Möglichkeiten indirekt
  • Bebauungsplan: legt verbindlich fest, was Sie auf Ihrem Grundstück dürfen → zentral für Ihr Unternehmen
Die Art der Baugebiete (z. B. Gewerbe‑ oder Industriegebiete) ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.

Was gilt speziell für den Einzelhandel?

Für großflächige Einzelhandelsbetriebe ab 800 m² Verkaufsfläche sind Bebauungspläne besonders wichtig. Sie regeln oft:
  • Standorte
  • Verkaufsflächen
  • Sortimente
Ziel ist es, Innenstädte und Zentren zu stärken und Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Die IHK setzt sich dabei für wirtschaftlich tragfähige Lösungen ein. Mehr dazu finden Sie in unseren Grundsatzpositionen.