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Güterkraftverkehrsunternehmer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen müssen die dafür notwendige fachliche Eignung nachweisen. In der Regel wird diese Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen.
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Informationen für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer.