Verwaltungsvorschrift "Online-Schulungen Gefahrgutbeauftragte – besondere Schulungsanforderungen und -methoden"
1. Allgemeine Voraussetzungen
- Der Schulungsveranstalter hat einen Lehrplan einzureichen, der inhaltlich 3 4 der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte vom 15. Februar 2023 entsprechen musss. Zusätzlich muss dargestellt werden, nach welchem methodischen Grundsätzen die Onlineschulung erfolgt, das heißt beispielsweise:
- Wie erfolgt die Vermittlung von Wissen? (Folgende Fragen hat der Lehrplan zu beantworten: Vorträge, Lehrgespräche, Hintergrundgespräche, Diskussionen, etc.)
- Werden Simulationen, Rollenspiele, gezielte Übungen durchgeführt?
- Werden Praxisthemen bearbeitet?
- Erfolgt ein Erfahrungsaustausch?
- Fehlzeiten eines Teilnehmers - beispielsweise aufgrund technischer Probleme - führen zum Abschluss, sofern keine Nachschulung erfolgen kann. Die Möglichkeit einer Nachschulung erfolgt in Abstimmung mit der IHK Rhein-Neckar.
- Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass der Teilnehmer ohne Störungen an der Schulung teilnehmen kann.
- Die Namen der Teilnehmer der Schulung sind spätestens am Tag der Schulung dem fachspezifischen Ansprechpartner der IHK Rhein-Neckar zu übermitteln.
2. Technische Voraussetzungen
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Der Schulungsveranstalter benennt der IHK Rhein-Neckar im Rahmen der Antragsstellung die verwendete Software.a) Mindestanforderungen an die Software des Schulungsprogramms sind:
- Möglichkeit der Einteilung in virtuelle Umgebungen
- Bereitstellung einer Chat-Funktion, welche durch die Lehrkraft wahlweise zwischen den Teilnehmern ein- und ausgeschaltet werden kann. Die Teilnehmer haben zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, einen Frage an die Lehrkraft zu stellen
- Möglichkeit zum Einblenden von Präsentationen
- Schulungsunterlagen sollten digital hinterlegt und ausdruckbar sein
- Bereitstellung eines angemessenen Supports
- Klare und nutzerfreundliche Navigationsstruktur mit einfachen Anweisungen für den Schulungsteilnehmer
- Gewährleistung eines Zugangs zur Onlineschulung für jeden Teilnehmer mit persönlich zugeteilten Login-Daten
- Möglichkeit der Sperrung von Login-Daten bei Ausschluss eines Teilnehmers
- eine systematische Möglichkeit zur direkten Interaktion zwischen den Teilnehmer der Onlineschulung mit der Lehrkraft
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eine Protokollierung folgender Komponenten:
- Anwesenheit der Teilnehmer (ggf. durch Login- und Logoutzeiten der Teilnehmer),
- der technischen Ausfallzeiten
- der Login- und Logoutzeiten der Teilnehmer in einem separaten virtuellen Raum, wenn in Kleingruppen interaktiv gearbeitet wird,
- die Software muss einen Zugang für die jederzeitige Überwachung durch die IHK Rhein-Neckar ermöglichen, ohne dass die Lehrkraft den Zugriff zulassen muss
b) Der Teilnehmer an einer Onlineschulung benötigt:- ein internetfähiges Gerät
- eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung
- ein funktionsfähiges Mikrofon
- eine funktionstüchtige Kamera/Webcam
Hinweis: Ein Smartphone wird nicht akzeptiert. Falls ein Teilnehmer die Kamera und/oder das Mikrofon während der Schulung ausstellt, muss die Lehrkraft die Teilnehmer dazu auffordern dies wieder umzustellen.
- c) Spätestens 2 Werktage vor der Schulung muss die technische Ausstattung durch einen Funktionstest durch den Schulungsveranstalter geprüft werden, damit die Möglichkeit der Teilnahme sichergestellt ist.
3. Teilnehmerbezogene Angaben und Datenschutz
- Die Teilnehmer müssen während des Seminars namentlich erkennbar sein. Die Identifikation mittels Personalausweises / Reisepass / Führerschein erfolgt mittels Kamera / Webcam zu Beginn des Webinars, vorzugsweise einzeln, ohne andere Teilnehmer. Dem Teilnehmer wird vorab eine Kurzanleitung zur Bedienung des Programms inklusive Verhaltensregeln während des Seminars übermittelt. Dem Teilnehmer wird ein Handout zu den fachlichen Inhalten und dem Ablauf des Seminars zur Verfügung gestellt.
- Der Teilnehmer gibt seine Einwilligung, dass im Rahmen der Onlineschulung die Kamera / Webcam dauerhaft eingeschaltet ist.
Mannheim, 15. Februar 2023
Dr. Axel Nitschke
Hautgeschäftsführer