Prüfungen zur Berufskraftfahrer-Qualifikation – Personenverkehr
Alles Wissenswerte rund um die Prüfung Berufskraftverkehr – Personenverkehr sowie die Anmeldung zur Prüfung.
Prüfungsfragen und Orientierungsrahmen
Hier finden Sie den aktuellen Fragenkatalog zur Prügung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) – Personenverkehr.
Lesen Sie auch den Orientierungsrahmen zur Prüfung gemäß BKrFQV.
Beschleunigte Grundqualifikation
1. Mindestalter
Die Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr” ermöglicht das gewerbliche Führen von Omnibussen bei Fahrerlaubnisklasse D/DE ab 23 Jahre bzw. 21 Jahre im Linienverkehr bis 50 km und bei Fahrerlaubnisklasse D1/D1E ab 21 Jahre.
2. Prüfungsarten
Es gibt verschiedene Prüfungsarten, abhängig von Ihren Vorerfahrungen.
2.1 Regelprüfung
Die Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr” müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr noch über eine Prüfung “Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterverkehr“ besitzen.
2.2 Quereinsteiger
Die Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger Personenverkehr” können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ohne Taxen- und Mietwagenverkehr nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr besitzen.
2.3 Umsteiger
Die Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Personenverkehr” können die Fahrer ablegen, die bereits einen Nachweis über eine Prüfung “Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterverkehr” besitzen.
3. Prüfungsumfang
Die Dauer der theoretischen Prüfung beträgt für die:
- Regelprüfung 90 Minuten
- Prüfung für Quereinsteiger 60 Minuten
- Prüfung für Umsteiger 45 Minuten
4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Für die Zulassung zu einer Prüfung “beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr” sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen und durch Vorlage folgender Unterlagen zu belegen:
4.1 Regelprüfung
- Eintrag über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung (140-Stunden-Schulung) von einer nach § 7 BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätte.
4.2 Quereinsteiger
- Eintrag über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung (96-Stunden-Schulung) von einer nach § 7 BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätte.
- Fachkundenachweis gemäß Berufszugangsverordnung für den Personenverkehr (PBZugV) ausgestellt von einer IHK.
4.3 Umsteiger
- Eintrag über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung (35-Stunden-Schulung) von einer nach § 7 BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätte.
- Gültiger Führerschein, wenn Schlüsselzahl “95” bei Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE eingetragen ist oder ein Fahrerqualifizierungsnachweis oder noch Besitzstandschutz besteht.
- Original der von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung Güterverkehr gemäß BKrFQG, wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist.
5. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Aktuell gelten bei der IHK Rhein-Neckar folgende Gebührensätze:
- Regelprüfung 160 Euro
- Prüfung Quereinsteiger 135 Euro
- Prüfung Umsteiger 125 Euro
Über die Prüfungsgebühr erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin oder das von ihm/ihr benannte Unternehmen einen Gebührenbescheid. Die Gebühren werden sofort, das heißt, vor der Prüfung, fällig und sind unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit) zu entrichten.
6. Satzung und Richtlinien für die Prüfung
Die IHK Rhein-Neckar hat zur Durchführung der Prüfung eine Satzung und Richtlinien erlassen. Die Satzung der IHK Rhein-Neckar “betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr” sowie die “Gemeinsamen Richtlinien der Industrie- und Handelskammern” finden Sie unter “Links und Downloads”.
Grundqualifikation
Für Bewerber/Bewerberinnen der “Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr” aus dem Bezirk der IHK Rhein-Neckar ist gemäß einer Vereinbarung die IHK Region Stuttgart zuständig.
Online-Anmeldung
Schulungsveranstalter, die mindestens fünf Teilnehmer gleichzeitig anmelden möchten, wenden sich bitte direkt an den zuständigen Ansprechpartner.
Links und Downloads
- Prüfung Grundqualifikation Personenverkehr IHK Stuttgart (Link: https://www.stuttgart.ihk24.de/Bildung-Schulung-Pruefung/pruefungen/Verkehrsgewerbe/Pruefung_Busfahrer_nach_BKrFQG/Berufskraftfahrer_Strassenpersonenverkehr/685548)
- Gemeinsame Richtlinien der IHKs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 216 KB) (Nr. 936430)
- Prüfungssatzung Berufskraftfahrer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 396 KB) (Nr. 936390)