Lang-Lkw in Baden-Württemberg: Regeln, Strecken und Antragstellung
Lang-Lkw können für Unternehmen eine wirtschaftliche und effiziente Alternative im Straßengüterverkehr sein. Mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern ermöglichen sie insbesondere bei volumenintensiven Transporten eine bessere Auslastung und können dazu beitragen, Fahrten zu bündeln. In Deutschland dürfen Lang-Lkw allerdings nur auf dafür freigegebenen Strecken des sogenannten Positivnetzes eingesetzt werden – Unternehmen können die Aufnahme zusätzlicher Strecken beim Land beantragen.
Was ist ein Lang-Lkw?
Lang-Lkw sind Fahrzeugkombinationen, die deutlich länger als herkömmliche Lastzüge sind. Je nach Fahrzeugtyp sind Gesamtlängen von bis zu 25,25 Metern zulässig. Das zulässige Gesamtgewicht bleibt grundsätzlich auf 40 Tonnen, im kombinierten Verkehr auf 44 Tonnen, begrenzt.
Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV).
Wo dürfen Lang-Lkw fahren?
Lang-Lkw dürfen nicht frei auf dem gesamten Straßennetz eingesetzt werden. Für die Fahrzeugkombinationen der Typen 2 bis 5 gilt grundsätzlich das in der Anlage der LKWÜberlStVAusnV festgelegte Positivnetz. Eine Strecke darf erst befahren werden, wenn sie in diesem Netz enthalten ist.
In Baden-Württemberg umfasst das Positivnetz insbesondere bestimmte Abschnitte der Autobahnen. Darüber hinaus können geeignete Abschnitte des nachgeordneten Straßennetzes – etwa Bundes- und Landesstraßen – aufgenommen werden.
Wichtig: Auch kurze Verbindungsstrecken zwischen dem freigegebenen Autobahnnetz und einem Betrieb, Logistikstandort oder Terminal müssen für den Lang-Lkw geeignet und entsprechend freigegeben sein. Ein Lang-Lkw darf nicht einfach auf eine nicht freigegebene Straße ausweichen.
Die jeweils geltenden Strecken ergeben sich aus der Anlage der LKWÜberlStVAusnV.
Wie kann eine neue Strecke beantragt werden?
Unternehmen, die eine bestimmte Strecke mit einem Lang-Lkw fahren möchten, können beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg eine Aufnahme in das Positivnetz anregen.
Das Land hat hierfür ein eigenes Formular zur Streckenbeantragung veröffentlicht. Anzugeben sind unter anderem das Unternehmen, die Ansprechpartner, die beantragten Straßenabschnitte und der gewünschte Lang-Lkw-Typ.
Wie läuft die Aufnahme ins Positivnetz ab?
Die Aufnahme einer neuen Strecke erfolgt in mehreren Schritten:
- Unternehmen meldet Streckenbedarf
Das Unternehmen beschreibt die regelmäßig benötigte Route möglichst konkret und reicht den Antrag beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg ein. - Prüfung der Strecke in Baden-Württemberg
Das Land prüft, ob die Strecke für den Einsatz von Lang-Lkw geeignet ist. Seit 2024 steht dabei insbesondere die Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit im Mittelpunkt. Geprüft werden unter anderem die infrastrukturellen Voraussetzungen sowie schwierige Stellen wie Ortsdurchfahrten, Tunnel oder Bahnübergänge. Ortsdurchfahrten sollen möglichst vermieden werden. - Meldung an den Bund
Bei positiver Prüfung kann das Land die Strecke dem Bund zur Aufnahme in das Positivnetz vorschlagen. - Aufnahme in die Bundesverordnung
Entscheidend ist anschließend die Aufnahme der Strecke in die Positivliste der LKWÜberlStVAusnV. Erst wenn die entsprechende Änderung der Bundesverordnung in Kraft getreten ist, darf die neue Strecke mit dem entsprechenden Lang-Lkw befahren werden.
Eine positive Prüfung durch das Land allein berechtigt also noch nicht zur Nutzung der Strecke.
Wichtig: Eine neue Strecke sollte frühzeitig beantragt werden. Zwischen der betrieblichen Identifizierung eines Streckenbedarfs, der Prüfung durch das Land, der Meldung an den Bund und der tatsächlichen Aufnahme in die Bundesverordnung liegen mehrere Verfahrensschritte die sich über mehrere Monate ziehen können.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg bündelt Informationen zum Lang-Lkw, zu den rechtlichen Grundlagen und zum Streckennetz auf seiner Themenseite Lang-Lkw in Baden-Württemberg – Ministerium für Verkehr.
