Reiserecht für Veranstalter und Vermittler
Die Reform des Reiserechts aus 2018, die im Juli 2021 in Kraft trat, regelt die aktuellen rechtlichen Leitlinien im Reisevertragsrecht für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter. Die DIHK erläutert diese Vorschriften zielgruppenorientiert.
Reisevermittler und Reiseveranstalter müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten – von Informationspflichten und Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung bis hin zu Insolvenzschutz und Preisänderungen. Mit der Reform des Reiserechts wurden insbesondere Vorschriften für Online-Angebote sowie Regelungen zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen eingeführt. Zudem wurden die Informationspflichten gegenüber Reisenden erweitert, um den Verbraucherschutz zu stärken und eine einheitliche Anwendung des Reiserechts innerhalb der EU sicherzustellen. Unsere DIHK-Infoblätter bieten Reisevermittlern und Reiseveranstaltern eine praxisnahe Orientierung.
