Reiserecht für Gastgeber

Das Reiserecht betrifft nicht nur Reiseveranstalter und -vermittler, sondern auch die Gastgeber.
Beherbergungsbetriebe können zum Reiseveranstalter werden, wenn sie mehrere Leistungsbestandteile kombinieren und als “Paket” anbieten. Sie können aber auch Vermittler verbundener Reiseleistungen sein, wenn sie neben der Übernachtung zugleich Reiseleistungen anderer Anbieter vermitteln, wie beispielsweise die Stadtführung, Eintrittskarten, etc..
Auch die Corona-Pandemie hat für Gastgeber Auswirkungen insbesondere auf den Beherbergungsvertrag. Das Infoblatt Reiserecht für Gastgeber informiert über die Rechtslage bei Stornierungen im Rahmen der Corona-Pandemie.