Gründung Beherbergungsbetrieb
Vom Gesetzgeber wurden einige Erleichterungen für Existenzgründer im Gastgewerbe geschaffen. Mit der Novellierung des Gaststättengesetzes unterliegt ein reiner Beherbergungsbetrieb nicht mehr gänzlich den gastgewerblichen Bestimmungen, dem Gaststättengesetz (GastG). D.h. ein Beherbergungsbetrieb ohne Bewirtung externer Gäste, beispielsweise eine Pension oder ein Hotel Garni, ist nur noch beim Gewerbe-/ Ordnungsamt der zuständigen Stelle durch eine Gewerbeanmeldung anzuzeigen – auf die Anzahl der Betten kommt es nicht mehr an. In Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb können Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden, ohne dass hierfür eine Gaststättenerlaubnis
erforderlich ist.
erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Gründung und Führung eines Beherbergungsbetriebes finden Sie unter "Downloads".