Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg
In Gaststätten in Baden-Württemberg gilt ein grundsätzliches Rauchverbot!
Nach geltendem Gaststättenrecht fallen unter diese Verbot alle Einrichtungen, die Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist (§1 Abs. 1 Gaststättengesetz).
Das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) § 7 betrifft demnach:
- Restaurants
- Speisewirtschaften
- Hotelrestaurants und Hotelbars
- Kneipen
- Bars
- Nachtclubs
- Diskotheken
- Besen- und Straußwirtschaften
- Imbisse mit festem Standort (auch ohne Alkoholausschank)
- vorübergehende Gaststättenbetriebe bei Veranstaltungen in Sport- und Mehrzweckhallen
- geschlossene Gesellschaften
- Clubs
- Vereinsgaststätten
- Kantinen (sofern für jedermann zugänglich)
- Shisha-Bars
Das Gesetz sieht zwei Ausnahmen vom Rauchverbot vor:
- In Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum ist das Rauchen zulässig, wenn keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr der Zutritt verwehrt wird und die Gaststätten am Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätten, zu denen Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr keinen Zutritt haben, gekennzeichnet sind.
- In Diskotheken ist das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche zulässig, wenn der Zutritt zur Diskothek auf Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr beschränkt ist und die Nebenräume deutlich als Raucherräume gekennzeichnet sind.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Betreiber/in (Gastwirt/in) seiner Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt oder Verstöße gegen das Rauchverbot nicht verhindert, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro und im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Lesen Sie weitere Infos direkt auf der Seite des Ministeriums.
- Landesnichtraucherschutz Gesetz BW (Link: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/2d3y/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=12&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NRauchSchGBWrahmen:juris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-NRauchSchGBWpP1)
- Änderung Landesnichtraucherschutz Gesetz (Link: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0659_D.pdf)
